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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenvesicherung - Steuervorteil

von Peter26.08.2024 | 14:46
133 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter hat in Deutschland eine Ausbildung gemacht und zusätzlich bis zum Bachelor studiert. Nun arbeitet sie im nicht-EU Ausland (Australien). Sie wird vorraussichtlich länger bleiben. Über die Ausbildung (Winzer) hat sie schon Rentenpunkte erworben. Wir würden für unserer Tochter freiwilling in die Rentenversicherung einzahlen. Können wir diese Ausgaben bei unserer Einkommensteuer geltend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage sollten Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Wirklich falsche Baustelleam 26.08.2024 | 14:51
Das beantwortet Ihnen (vielleicht) Ihr Finanzamt, mit Sicherheit aber ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater, aber mit Sicherheit nicht die Rentenversicherung. Die Antwort dürfte übrigens "Nein" lauten
Steueram 26.08.2024 | 14:58
Bei Rentenbeiträgen wird das wohl nicht klappen: https://www.aktuell-verein.de/krankenversicherungsbeitraege-des-…
Du meine Güteam 26.08.2024 | 18:29
Falsches Forum
ThomasRam 27.08.2024 | 10:13
Da Sie ja nicht für Ihre eigene Altersvorsorge einzahlen, wieso denken Sie dann, daß Sie etwas von der Steuer absetzen können? Bestenfalls kann Ihre Tochter eigene Einzahlungen selbst absetzen, falls Sie nennenswerte Einkünfte hat. Für nicht pflichtversicherte Monate geht das auch bis zum 31.3. des Folgejahres rückwirkend zum 1.1., steuerwirksam zum Zahlungszeitpunkt. Sie dürfen natürlich das Geld Ihrer Tochter schenken (und dem Finanzamt melden). Ein Steuerberater o.ä. wird Sie dazu hervorragend beraten. Der DRV ist es egal, von wem die Zahlung kommt.
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