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Experten-Antwort

Freiwillige Rentenzahlung

von Bürgermeister10.01.2020 | 23:22
56 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wir haben heute die Zulassung für die freiwillige Rentenzahlung ab 2020 erhalten. Muss ich nun Monat für Monat den Mindestbeitrag zahlen ? Oder kann ich mal Monate auslassen. Der Mitarbeiter der Rentenversicherung sagte, ich müsse nun jeden Monat zahlen. Im Merkblatt steht etwas anderes auf Seite 10. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Was stimmt denn nun ? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

aufgrund zahlreicher Unfreundlichkeiten haben wir hier einzelne Posts gelöscht und bitten die Teilnehmer dieses Threads um Sachlichkeit.

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bürgermeister,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der freiwilligen Beitragszahlung, handelt es sich wie der Name schon sagt um eine freiwillige Zahlung Ihrerseits. Das heißt Sie können selbst über die Höhe (zwischen Mindest- und Höchstbetrag), die Dauer und die Häufigkeit bestimmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Normalfall handelt es sich um eine laufende Zahlung. Sollten Sie unsicher sein für welche Monate Sie welche Beiträge einzahlen wollen, wählen Sie den Weg am Ende des Jahres die Monate und die Höhe der Beiträge zu bestimmen und nehmen Sie abstand von der gängigen Vorgehensweise der laufenden gleichbleibenden Zahlung. Es bietet sich in diese Fall tatsächlich auch der Weg der Überweisung an.

Freundliche Grüße

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4 Antworten

Beitragszahlungam 11.01.2020 | 08:36
Was soll denn ein ständiges Anhalten und dann wieder neu zahlen der freiwilligen Beiträge außer hohem Verwaltungsaufwand bringen? Dann wählen Sie halt nicht die Abbuchungs- sondern Überweisungsvariante und überweisen nur dann, wenn Sie wollen. Noch besser wäre, Sie warten das Jahr 2020 ab und können dann bis Ende März 2021 wählen, für wieviel Monate und in welcher Höhe Sie noch für 2020 freiwillige Beiträge zahlen wollen. Machen Sie es sich schwerer als es sein muss.
Freundlich beginnt der Tagam 11.01.2020 | 10:22
Zitat von Beitragszahlung anzeigenausblenden
Es soll ja wirklich Bürger geben, welche massiv Mühe haben, zusätzliche Beiträge aufzubringen. Liegt Nahe, wenn von Mindestbeiträgen gesprochen wird. Vorschlag: Legen Sie die Mindesbeiträge Monat für Mnat zur Seite, oder auf ein Sparkonto und überweisen am Jahresende den für Sie möglichen zusätzlichen Rentenbetrag. Die Überweisung sollte aus Gründen der Steuererklärung im Monat Dezember erfolgen. Der Betrag kann auch weit höher sein. Eventuell findet sich jemand hier, der den max Betrag nennen kann. Dies eine andere etwas freundlichere Antwort. Gruss
Bürgermeisteram 11.01.2020 | 11:56
Zitat von Freundlich beginnt der Tag anzeigenausblenden
Was soll denn ein ständiges Anhalten und dann wieder neu zahlen der freiwilligen Beiträge außer hohem Verwaltungsaufwand bringen? Dann wählen Sie halt nicht die Abbuchungs- sondern Überweisungsvariante und überweisen nur dann, wenn Sie wollen. Noch besser wäre, Sie warten das Jahr 2020 ab und können dann bis Ende März 2021 wählen, für wieviel Monate und in welcher Höhe Sie noch für 2020 freiwillige Beiträge zahlen wollen. Machen Sie es sich schwerer als es sein muss.
Es soll ja wirklich Bürger geben, welche massiv Mühe haben, zusätzliche Beiträge aufzubringen. Liegt Nahe, wenn von Mindestbeiträgen gesprochen wird. Vorschlag: Legen Sie die Mindesbeiträge Monat für Mnat zur Seite, oder auf ein Sparkonto und überweisen am Jahresende den für Sie möglichen zusätzlichen Rentenbetrag. Die Überweisung sollte aus Gründen der Steuererklärung im Monat Dezember erfolgen. Der Betrag kann auch weit höher sein. Eventuell findet sich jemand hier, der den max Betrag nennen kann. Dies eine andere etwas freundlichere Antwort. Gruss
Hallo, danke für die freundliche Antwort. Es geht darum, das meine Frau die 35 Beitragsjahre vollbekommt. Dafür fehlen noch etwa 7 Jahre. Wir haben nun noch fast 15 Jahre Zeit dazu. Im Antrag zur freiwilligen Versicherung gibt es keine Möglichkeit einen "Einmalbetrag" anzukreuzen. Nur diese: stets Höchstbeitrag stets Mindestbeitrag stets Beitrag von ... EUR stets Regelbeitrag stets halber Regelbeitrag Das widerspricht sich somit mit der Broschüre. Und ein Verwaltungsaufwand ist mir relativ egal, denn auch die Ämter verlangen von mir manchmal für mich "unerklärliche Aufwände"...
W°lfgangam 11.01.2020 | 17:06
Zitat von Bürgermeister anzeigenausblenden
Bürgermeister schrieb

Was soll denn ein ständiges Anhalten und dann wieder neu zahlen der freiwilligen Beiträge außer hohem Verwaltungsaufwand bringen? Dann wählen Sie halt nicht die Abbuchungs- sondern Überweisungsvariante und überweisen nur dann, wenn Sie wollen.

Noch besser wäre, Sie warten das Jahr 2020 ab und können dann bis Ende März 2021 wählen, für wieviel Monate und in welcher Höhe Sie noch für 2020 freiwillige Beiträge zahlen wollen.

Machen Sie es sich schwerer als es sein muss.[/quote]

Es soll ja wirklich Bürger geben, welche massiv Mühe haben,

zusätzliche Beiträge aufzubringen. Liegt Nahe, wenn von Mindestbeiträgen gesprochen wird.

Vorschlag: Legen Sie die Mindesbeiträge Monat für Mnat zur Seite, oder auf ein Sparkonto und überweisen am Jahresende den für Sie möglichen zusätzlichen Rentenbetrag. Die Überweisung sollte aus Gründen der Steuererklärung im Monat Dezember erfolgen. Der Betrag kann auch weit höher sein.

Eventuell findet sich jemand hier, der den max Betrag nennen kann.

Dies eine andere etwas freundlichere Antwort.

Gruss[/quote]

Hallo,

danke für die freundliche Antwort.

Es geht darum, das meine Frau die 35 Beitragsjahre vollbekommt. Dafür fehlen noch etwa 7 Jahre. Wir haben nun noch fast 15 Jahre Zeit dazu. Im Antrag zur freiwilligen Versicherung gibt es keine Möglichkeit einen "Einmalbetrag" anzukreuzen. Nur diese:

stets Höchstbeitrag

stets Mindestbeitrag

stets Beitrag von ... EUR

stets Regelbeitrag

stets halber Regelbeitrag

Das widerspricht sich somit mit der Broschüre.

Und ein Verwaltungsaufwand ist mir relativ egal, denn auch die Ämter verlangen von mir manchmal für mich "unerklärliche Aufwände"...

Hallo Bürgermeister, geschickterweise fängt man dann rückwärts gerechnet an, die fehlenden Beitragsmonate aufzufüllen - nachher 'ratzt' die Bürgermeisterfrau vorzeitig an, dann war alles umsonst ;-) Aus einem Vorbeitrag können Sie entnehmen, dass Sie sehr wohl einen Einmalbetrag leisten können/ist sogar im Antrag markierbar -> Überweisung > "Wir haben heute die Zulassung für die freiwillige Rentenzahlung ab 2020 erhalten. Muss ich nun Monat für Monat den Mindestbeitrag zahlen ? Oder kann ich mal Monate auslassen." Na was denn nun? Sie haben den Antrags gestellt, in dem Sie sich bereits für die zünftige Zahlungsweise entschieden haben. Steht das/Ihr Antragswille/zum Zahlungsmodus nicht auch im Bescheid so drin?!! Sie können davon abweichen/der Zulassungsbescheid (hat 3 Monate Gültigkeit) 'verfallen' lassen und wieder neu beantragen - wählen Sie schlicht beim nächsten Mal die Überweisung und Sie haben den Einmalbetrag selbst in der Hand. Es 'stimmt' alles, wenn man es differenziert lesen/verstehen kann und sich auf die Angaben im Antrag rückbesinnt *g Gruß w.
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