Ich schließe mich den Antworten von "KSC" an. Zunächst ist zu klären, ob Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit der Rentenversicherungspflicht unterliegen (eine Entrichtung freiwilliger Beiträge wäre dann ausgeschlossen, da Sie Pflichtbeiträge entrichten müssten). Ggf. sollte ein Antrag auf Statusfeststellung gestellt werden. Sollten Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist natürlich zu bedenken, ob Sie Beiträge zur freiwilligen Versicherung entrichten wollen. Auch dies kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Soweit Sie dies beschreiben, ist die Entrichtung freiwiller Beiträge nicht notwendig, sondern würde lediglich dazu dienen, die Rentenhöhe zu steigern.
Bezüglich der rentenerhöhenden Wirkung freiwilliger Beiträge weise ich auf Seite 11 der entsprechenden Broschüre hin:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/49675/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf