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Experten-Antwort

freiwillige Rentenzahlung bei Honorartätigkeit

von Thomas Hartung14.11.2012 | 17:55
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6 Antworten

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Folgende Situation: Ich bin 60 Jahre alt und kann mit 63 aufgrund meiner Erkrankung Erwerbsminderungsrente beantragen. Bis jetzt habe ich im Angestelltenverhältnis gearbeitet und ab Januar möchte ich auf Honorarbasis als Lehrer in Deutschkursen arbeiten. Das Jahresbrutto wird bei 25.000,00 € liegen. Ist es sinnvoll, freiwillige Mindestbeiträge zu entrichten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den Antworten von "KSC" an. Zunächst ist zu klären, ob Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit der Rentenversicherungspflicht unterliegen (eine Entrichtung freiwilliger Beiträge wäre dann ausgeschlossen, da Sie Pflichtbeiträge entrichten müssten). Ggf. sollte ein Antrag auf Statusfeststellung gestellt werden. Sollten Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen, ist natürlich zu bedenken, ob Sie Beiträge zur freiwilligen Versicherung entrichten wollen. Auch dies kann bei einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Soweit Sie dies beschreiben, ist die Entrichtung freiwiller Beiträge nicht notwendig, sondern würde lediglich dazu dienen, die Rentenhöhe zu steigern.

Bezüglich der rentenerhöhenden Wirkung freiwilliger Beiträge weise ich auf Seite 11 der entsprechenden Broschüre hin:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232670/publicationFile/49675/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf

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5 Antworten

Thomas Hartungam 14.11.2012 | 18:26
Danke für die schnelle Reaktion: Eine Krebserkrankung führt zur Möglichkeit der vorzeitigen Altersrente ohne Abzüge. Die Tätigkeit als Lehrer/Dozent in Sprachkursen ist eine Honorartätigkeit. Die Frage lautet: Ich kann auch zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen, möchte aber nicht zu Hause sitzen, da ich die Tätigkeit noch in diesem Umfang ausführen kann. 35 Jahre habe ich erreicht. Ist es sinnvoll, in den beiden kommenden Jahren freiwillig einzuzahlen? Was passiert, wenn ich das nicht tue?
KSCam 14.11.2012 | 18:07
Als selbständig tätiger Lehrer stellt sich möglicherweise diese Frage nach freiwilligen Beiträgen nicht, weil Sie in dieser Tätigkeit versicherungspflichtig sind (außer Sie würden Angestellte beschäftigen). Bevor sich die Frage der freiwilligen Versicherung stellt, muss die Frage der Versicherungspflicht geklärt werden. Wie kommen Sie zu der Aussage: ich kann mit 63 Erwerbsminderungsrente beantragen? Meine Sie Altersrente und haben sich nur unpräzise ausgedrückt? Oder wissen Sie bereits heute, dass Sie in 3 Jahren erwerbsgemindert (also so krank, dass nichts mehr geht) sind, obwohl Sie heute noch so fit sind als Lehrer 25 000 € zu erwirtschaften? Ich empfehle umgehend ein Beratungsgespräch bei der nächsten DRV Beratungsstelle......
KSCam 14.11.2012 | 18:51
Nochmals: ein selbständigtätiger Lehrer muss bevor er nach den Sinn freiwilliger Beiträge fragt klären, ob er nicht Pflichtbeiträge zahlen m u s s! Sofern Sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen müssen Sie entweder der halben Regelbeitrag (ca 250 €) oder einkommensgerecht (Gewinn mal Beitragssatz) zahlen. Egal ob Sie es für sinnvoll erachten. Das ist so gesetzlich geregelt.
Hamburgerinam 14.11.2012 | 20:01
Meinen Sie Altersrente aufgrund von Schwerbehinderung ? Die ist abschlagsfrei mit 63 Jahren, wenn Sie vor dem 1.1.1952 geboren sind. Dann muss mindesten ein Schwerbehindertengrad von 50 % (Ausweis) vorliegen. Warum kein Alg 1 ? Wollen Sie kündigen für die Honorartätigkeit ?
Hamburgerinam 14.11.2012 | 20:05
Nachtrag: Bei Bezug von Alg 1 wird auch noch für 24 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt, das sollten sie nicht unterschätzen. Dazu verdienen kann man auch, da wird natürlich bis auf einen kleinen Teil abgezogen. Die verbleibende Zeit kann man vielleicht der Gesundung widmen.......
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