Hallo Kabub,
wenn Sie als Selbständiger nicht per Gesetz der Rentenversicherung angehören, können Sie die Versicherungspflicht beantragen (innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit) oder sich freiwillig versichern. Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html?https=1&__blob=publicationFile&v=24
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=2