Die Möglichkeit zur Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen steht Ihnen offen. Die monatlichen Beiträge liegen z.Zt. zwischen 79,60 € und 1.054,70 €.
Fraglich ist der Sinn. Das hängt nicht zuletzt von der Belegung Ihres Versicherungsverlaufes ab.
Ein Erwerbsminderungsschutz erhält man sich mit freiwilligen Beiträgen nur dann, wenn vor 1984 bereits fünf Jahre an Beiträgen gezahlt worden sind und seit 1984 eine lückenlose Belegung vorhanden ist. Das ist aufgrund Ihrer nicht verbeitragten Selbständigkeit nicht der Fall. Daher würden freiwillige Beiträge nur den späteren Rentenzahlbetrag erhöhen.
Hinzu kommt, dass Sie zunächst durch die Fachschule voraussichtlich eine sogenannte Anrechnungszeit im Sinne der Rentenversicherung erhalten, sofern Sie nicht bereits die Maximal-Anrechnung von aktuell acht Jahren schulischer Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr ausgeschöpft haben. Am besten lassen Sie dieses anläßlich einer kostenfreien Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe prüfen.
Wird die Fachschule als Anrechnungszeit anerkannt, sind freiwillige Beiträge in diesem Zeitraum insoweit nicht zu empfehlen.
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