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Experten-Antwort

Freiwillige Sondereinzahlung Deutsche Rentenversicherung

von Trost04.12.2023 | 10:36
213 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin Selbstständig und habe ein Gewerbe angemeldet. Ich bin nicht rentenversicherungspflichtig, würde aber gerne einen größeren Beitrag als Einmalzahlung in die Rentenkasse einzahlen. Meine Fragen hierzu: Ist das generell möglich? Bis zu welchem Betrag? Kann ich nur Geld für das Jahr 2023 einzahlen oder auch noch für 2022? Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo von Trost,
wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind, können Sie für 2023 freiwillige Beiträge zahlen. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 1.357,80 Euro monatlich. Für zurückliegende Zeiträume ist eine Zahlung nicht mehr möglich.

Wir empfehlen ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Basisrente?am 04.12.2023 | 13:16
Prinzipiell gibt es genau für Ihren Fall auch noch die Basisrente ("Rürup-Rente"), die sehr ähnlich konstruiert ist (auch steuerlich bezüglich den "Altersvorsorgeaufwendungen") wie die gesetzliche Rentenversicherung. Hier sind Sie sehr viel flexibler, gerade was große Einmalzahlungen anbelangt. Große (fünfstellige) Einzahlungen dürfen Sie wahrscheinlich in Ihrer Situation gar nicht machen in die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings haben diese privaten Rentenversicherungen recht hohe Kosten und eine meist sehr bescheidene "Rendite". Hier ist die gesetzliche Rentenversicherung meist deutlich besser. Da ist also keine einfache Entscheidung.
ThomasRam 04.12.2023 | 17:17
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Der Experte meint 'für weiter zurückliegende Zeiten als 2023' ist keine EInzahlung möglich. Bis März 2024 können Sie sich maximal rückwirkend ab 1.1.2023 versichern. Sie müßten sich hierfür freiwillig versichern. Vorauszahlungen sind nicht möglich. Falls bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Rente für langjährig Versicherte erreicht werden können, können Sie zusätzlich ggf. einen Rentenabschlag für eine vorzeitige Rente durch Einzahlung ausgleichen. Das berechnet die DRV auf Antrag (ab Alter 50).
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