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Experten-Antwort

Freiwillige Sonderzahlung zur Rentenerhöhung

von E = K29.04.2024 | 13:22
209 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach 10 bis maximal 15 Jahren, jeweils bei Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrente, reguläre Altersrente Gewinnschwelle erreicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2024 | 07:53

Guten Tag E=K,

 

bitte konkretisieren Sie Ihre Frage, da diese nicht verständlich ist.

 

Freundliche Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Du meine Güteam 29.04.2024 | 13:43
Komische Frage
Meine Güte!am 29.04.2024 | 14:09
Geht die Fragestellung noch knapper? 🤦‍♂️ Die Antworten dürften entsprechend ausfallen!
Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernstam 29.04.2024 | 14:31
Nun gut, nehmen wir mal gutmütig an, dass es sich hierum eine halbwegs seriös gemeinte "Frage" handelt und nicht um die üblichen Troll-Provokationen von wegen "wann EM-Rente 100 % safe" etc.(wofür allerdings einiges spricht). Schon der Ansatz dieser nassforschen "Pseudo"-Frage ist recht unsinnig, wenn es um eine konkrete Anzahl von Jahren gehen soll. Eine Rentenversicherung ist keine Kapital-Anlage, sondern schlicht eine Versicherung gegen das "Langlebigkeitsrisiko", also vor dem Risiko, dass einem das Geld ausgeht, wenn man überdurchschnittlich alt wird. Wenn man sich fragt, ab wann man gewissermaßen ins "Plus" kommt mit seiner Sonderzahlung, spielen sehr viele persönliche individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Insbesondere stellt sich die Frage, wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz im Jahr der Sonderzahlung ist und wieviel man von der Sonderzahlung steuerlich absetzen kann. Je höher, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die man durch das Ansetzen als Altersvorsorgeaufwand erzielen kann. Dieser steuerlich wirksame Posten ist aber im Jahr 2024 in der Höhe auf maximal gut 27.500 Euro begrenzt und AG-_und AN-Rentenbeiträge zählen auch mit dazu. Ebenso ist es individuell zu betrachten, wie hoch ungefähr der Grenzsteuersatz dann in der Auszahlphase sein wird. Weiterhin spielt natürlich auch die Frage des Opportunitätszinssatzes (nur zu, gern mal nachschlagen!) eine zentrale Rolle und die Frage, wie hoch die zukünftigen jährlichen Rentenerhöhungen sein werden und die jährlichen Inflationsraten. Und da das niemand über viele Jahre im Voraus weiß, hat sich eine pauschale Aussage schon komplett erledigt. Man kann lediglich als grobe Hausnummer sagen, dass man gut über 80 Jahre alt werden sollte, um auch aus "Rendite"-Gesichtspunkten mit der Sondereinzahlung nicht schlecht zu fahren. Beim einen können es zum Beispiel 82 Jahre sein, beim anderen z.B. 85 Jahre ((mit möglichen Ausreißern im Einzelfall nach oben oder unten). Genauer wird's nicht, eine Rentenversicherung ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben. Bei EM-Renten ist es einfacher, aber auch nicht wirklich "safe":-) Jede Sonderzahlung, die VOR dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente getätigt wurde, wirkt sich natürlich auf die Durchschnitt-Entgeltpunkte, die die Grundlage für die Berechnung der Zurechnungs-Entgeltpunkte bilden, sehr positiv aus und erhöht entsprechend (auch durch eine möglichst lange Zurechnungszeit) diese "Rendite". Aber das bringt einem ja nichts, weil keiner weiß, ob er in einigen Jahren eine EM-Rente bekommen wird oder nicht, das kann man schließlich nicht planen (selbst, wenn man das vielleicht für wahrscheinlich hält). Kann auch gut sein, dass einem die EM-Rente dannsoweit zurückreichend gewährt wird, dass solche Sonderzahlungen dann gar nicht mehr in die Rechnung mit eingehen, dann eben Pech gehabt, oft sogar doppeltes, weil es gut sein kann , dass einem diese Sonderzahlungen überhaupt gar keine höhere Altersrente bringen wedren wegen des Bestandsschutzes §88, SGB &. Dann wären diese Sonderzahlunge also komplett verloren! Die DRV prüft jedenfalls jeden EM-Rentenantrag streng und es gibt hunderttausende Menschen, die subjektiv meinen, sie hätten Anrecht auf eine EM-Rente, bei denen die DRV das aber schlicht anders sieht. Wer sein Langlebigkeits-Risiko absichern will, fährt mit Sonderzahlungen gut. Ob es sich gelohnt haben wird, weiß man erst, wenn man recht alt geworden ist (oder tot :-)
Bartam 29.04.2024 | 14:36
Zitat von Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst anzeigen
Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst schrieb

Nun gut, nehmen wir mal gutmütig an, dass es sich hierum eine halbwegs seriös gemeinte "Frage" handelt und nicht um die üblichen Troll-Provokationen von wegen "wann EM-Rente 100 % safe" etc.(wofür allerdings einiges spricht).

Schon der Ansatz dieser nassforschen "Pseudo"-Frage ist recht unsinnig, wenn es um eine konkrete Anzahl von Jahren gehen soll.

Eine Rentenversicherung ist keine Kapital-Anlage, sondern schlicht eine Versicherung gegen das "Langlebigkeitsrisiko", also vor dem Risiko, dass einem das Geld ausgeht, wenn man überdurchschnittlich alt wird.

Wenn man sich fragt, ab wann man gewissermaßen ins "Plus" kommt mit seiner Sonderzahlung, spielen sehr viele persönliche individuelle Gegebenheiten eine Rolle.

Insbesondere stellt sich die Frage, wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz im Jahr der Sonderzahlung ist und wieviel man von der Sonderzahlung steuerlich absetzen kann. Je höher, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die man durch das Ansetzen als Altersvorsorgeaufwand erzielen kann. Dieser steuerlich wirksame Posten ist aber im Jahr 2024 in der Höhe auf maximal gut 27.500 Euro begrenzt und AG-_und AN-Rentenbeiträge zählen auch mit dazu.

Ebenso ist es individuell zu betrachten, wie hoch ungefähr der Grenzsteuersatz dann in der Auszahlphase sein wird.

Weiterhin spielt natürlich auch die Frage des Opportunitätszinssatzes (nur zu, gern mal nachschlagen!) eine zentrale Rolle und die Frage, wie hoch die zukünftigen jährlichen Rentenerhöhungen sein werden und die jährlichen Inflationsraten.

Und da das niemand über viele Jahre im Voraus weiß, hat sich eine pauschale Aussage schon komplett erledigt.

Man kann lediglich als grobe Hausnummer sagen, dass man gut über 80 Jahre alt werden sollte, um auch aus "Rendite"-Gesichtspunkten mit der Sondereinzahlung nicht schlecht zu fahren.

Beim einen können es zum Beispiel 82 Jahre sein, beim anderen z.B. 85 Jahre ((mit möglichen Ausreißern im Einzelfall nach oben oder unten).

Genauer wird's nicht, eine Rentenversicherung ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben.

Bei EM-Renten ist es einfacher, aber auch nicht wirklich "safe":-)

Jede Sonderzahlung, die VOR dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente getätigt wurde, wirkt sich natürlich auf die Durchschnitt-Entgeltpunkte, die die Grundlage für die Berechnung der Zurechnungs-Entgeltpunkte bilden, sehr positiv aus und erhöht entsprechend (auch durch eine möglichst lange Zurechnungszeit) diese "Rendite".

Aber das bringt einem ja nichts, weil keiner weiß, ob er in einigen Jahren eine EM-Rente bekommen wird oder nicht, das kann man schließlich nicht planen (selbst, wenn man das vielleicht für wahrscheinlich hält). Kann auch gut sein, dass einem die EM-Rente dannsoweit zurückreichend gewährt wird, dass solche Sonderzahlungen dann gar nicht mehr in die Rechnung mit eingehen, dann eben Pech gehabt, oft sogar doppeltes, weil es gut sein kann , dass einem diese Sonderzahlungen überhaupt gar keine höhere Altersrente bringen wedren wegen des Bestandsschutzes §88, SGB &. Dann wären diese Sonderzahlunge also komplett verloren!

Die DRV prüft jedenfalls jeden EM-Rentenantrag streng und es gibt hunderttausende Menschen, die subjektiv meinen, sie hätten Anrecht auf eine EM-Rente, bei denen die DRV das aber schlicht anders sieht.

Wer sein Langlebigkeits-Risiko absichern will, fährt mit Sonderzahlungen gut.

Ob es sich gelohnt haben wird, weiß man erst, wenn man recht alt geworden ist (oder tot :-)

In dem von @Fritze verlinkten Beitrag ist doch alles erklärt, auch das mit der Gewinnschwelle bei Renten. Sie schreiben und schreiben und schreiben...
Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernstam 29.04.2024 | 14:41
Zitat von Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst anzeigen
Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst schrieb

Nun gut, nehmen wir mal gutmütig an, dass es sich hierum eine halbwegs seriös gemeinte "Frage" handelt und nicht um die üblichen Troll-Provokationen von wegen "wann EM-Rente 100 % safe" etc.(wofür allerdings einiges spricht).

Schon der Ansatz dieser nassforschen "Pseudo"-Frage ist recht unsinnig, wenn es um eine konkrete Anzahl von Jahren gehen soll.

Eine Rentenversicherung ist keine Kapital-Anlage, sondern schlicht eine Versicherung gegen das "Langlebigkeitsrisiko", also vor dem Risiko, dass einem das Geld ausgeht, wenn man überdurchschnittlich alt wird.

Wenn man sich fragt, ab wann man gewissermaßen ins "Plus" kommt mit seiner Sonderzahlung, spielen sehr viele persönliche individuelle Gegebenheiten eine Rolle.

Insbesondere stellt sich die Frage, wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz im Jahr der Sonderzahlung ist und wieviel man von der Sonderzahlung steuerlich absetzen kann. Je höher, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die man durch das Ansetzen als Altersvorsorgeaufwand erzielen kann. Dieser steuerlich wirksame Posten ist aber im Jahr 2024 in der Höhe auf maximal gut 27.500 Euro begrenzt und AG-_und AN-Rentenbeiträge zählen auch mit dazu.

Ebenso ist es individuell zu betrachten, wie hoch ungefähr der Grenzsteuersatz dann in der Auszahlphase sein wird.

Weiterhin spielt natürlich auch die Frage des Opportunitätszinssatzes (nur zu, gern mal nachschlagen!) eine zentrale Rolle und die Frage, wie hoch die zukünftigen jährlichen Rentenerhöhungen sein werden und die jährlichen Inflationsraten.

Und da das niemand über viele Jahre im Voraus weiß, hat sich eine pauschale Aussage schon komplett erledigt.

Man kann lediglich als grobe Hausnummer sagen, dass man gut über 80 Jahre alt werden sollte, um auch aus "Rendite"-Gesichtspunkten mit der Sondereinzahlung nicht schlecht zu fahren.

Beim einen können es zum Beispiel 82 Jahre sein, beim anderen z.B. 85 Jahre ((mit möglichen Ausreißern im Einzelfall nach oben oder unten).

Genauer wird's nicht, eine Rentenversicherung ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben.

Bei EM-Renten ist es einfacher, aber auch nicht wirklich "safe":-)

Jede Sonderzahlung, die VOR dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente getätigt wurde, wirkt sich natürlich auf die Durchschnitt-Entgeltpunkte, die die Grundlage für die Berechnung der Zurechnungs-Entgeltpunkte bilden, sehr positiv aus und erhöht entsprechend (auch durch eine möglichst lange Zurechnungszeit) diese "Rendite".

Aber das bringt einem ja nichts, weil keiner weiß, ob er in einigen Jahren eine EM-Rente bekommen wird oder nicht, das kann man schließlich nicht planen (selbst, wenn man das vielleicht für wahrscheinlich hält). Kann auch gut sein, dass einem die EM-Rente dannsoweit zurückreichend gewährt wird, dass solche Sonderzahlungen dann gar nicht mehr in die Rechnung mit eingehen, dann eben Pech gehabt, oft sogar doppeltes, weil es gut sein kann , dass einem diese Sonderzahlungen überhaupt gar keine höhere Altersrente bringen wedren wegen des Bestandsschutzes §88, SGB &. Dann wären diese Sonderzahlunge also komplett verloren!

Die DRV prüft jedenfalls jeden EM-Rentenantrag streng und es gibt hunderttausende Menschen, die subjektiv meinen, sie hätten Anrecht auf eine EM-Rente, bei denen die DRV das aber schlicht anders sieht.

Wer sein Langlebigkeits-Risiko absichern will, fährt mit Sonderzahlungen gut.

Ob es sich gelohnt haben wird, weiß man erst, wenn man recht alt geworden ist (oder tot :-)

PS: freiwillige Sonderzahlungen in beliebiger Höhe sind natürlich auch gar nicht möglich. Wer pflichtverichert ist bei der DRV, darf parallel gar keine regelmäßigen freiwilligen Rentenbeiträge einzahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, bis zum Alter von 45 Jahren Nachzahlungen für Schul- und Studienzeiten zu tätigen, aber nur für die Zeiten, die außerhalb der 8 Jahre liegen, die sowieso schon berücksichtigt werden als Wartezeit. Ab dem Alter von 50 kann man Ausgleichzahlungen beantragen für einen beabsichtigten vorgezogenen Rentenbeginn. Man muss aber bis zu diesem Beginn noch mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Über den Antrag V0210 berechnet einem dann die DRV den maximal möglichen Einzahlungsbetrag.
Bartam 29.04.2024 | 14:53
PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu dumm. Mehr habe ich halt leider drauf.
E = Kam 29.04.2024 | 16:43
Zitat von Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst anzeigen
Nehmen wir die "Frage" halt mal Ernst schrieb

Nun gut, nehmen wir mal gutmütig an, dass es sich hierum eine halbwegs seriös gemeinte "Frage" handelt und nicht um die üblichen Troll-Provokationen von wegen "wann EM-Rente 100 % safe" etc.(wofür allerdings einiges spricht).

Schon der Ansatz dieser nassforschen "Pseudo"-Frage ist recht unsinnig, wenn es um eine konkrete Anzahl von Jahren gehen soll.

Eine Rentenversicherung ist keine Kapital-Anlage, sondern schlicht eine Versicherung gegen das "Langlebigkeitsrisiko", also vor dem Risiko, dass einem das Geld ausgeht, wenn man überdurchschnittlich alt wird.

Wenn man sich fragt, ab wann man gewissermaßen ins "Plus" kommt mit seiner Sonderzahlung, spielen sehr viele persönliche individuelle Gegebenheiten eine Rolle.

Insbesondere stellt sich die Frage, wie hoch der persönliche Grenzsteuersatz im Jahr der Sonderzahlung ist und wieviel man von der Sonderzahlung steuerlich absetzen kann. Je höher, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die man durch das Ansetzen als Altersvorsorgeaufwand erzielen kann. Dieser steuerlich wirksame Posten ist aber im Jahr 2024 in der Höhe auf maximal gut 27.500 Euro begrenzt und AG-_und AN-Rentenbeiträge zählen auch mit dazu.

Ebenso ist es individuell zu betrachten, wie hoch ungefähr der Grenzsteuersatz dann in der Auszahlphase sein wird.

Weiterhin spielt natürlich auch die Frage des Opportunitätszinssatzes (nur zu, gern mal nachschlagen!) eine zentrale Rolle und die Frage, wie hoch die zukünftigen jährlichen Rentenerhöhungen sein werden und die jährlichen Inflationsraten.

Und da das niemand über viele Jahre im Voraus weiß, hat sich eine pauschale Aussage schon komplett erledigt.

Man kann lediglich als grobe Hausnummer sagen, dass man gut über 80 Jahre alt werden sollte, um auch aus "Rendite"-Gesichtspunkten mit der Sondereinzahlung nicht schlecht zu fahren.

Beim einen können es zum Beispiel 82 Jahre sein, beim anderen z.B. 85 Jahre ((mit möglichen Ausreißern im Einzelfall nach oben oder unten).

Genauer wird's nicht, eine Rentenversicherung ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben.

Bei EM-Renten ist es einfacher, aber auch nicht wirklich "safe":-)

Jede Sonderzahlung, die VOR dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente getätigt wurde, wirkt sich natürlich auf die Durchschnitt-Entgeltpunkte, die die Grundlage für die Berechnung der Zurechnungs-Entgeltpunkte bilden, sehr positiv aus und erhöht entsprechend (auch durch eine möglichst lange Zurechnungszeit) diese "Rendite".

Aber das bringt einem ja nichts, weil keiner weiß, ob er in einigen Jahren eine EM-Rente bekommen wird oder nicht, das kann man schließlich nicht planen (selbst, wenn man das vielleicht für wahrscheinlich hält). Kann auch gut sein, dass einem die EM-Rente dannsoweit zurückreichend gewährt wird, dass solche Sonderzahlungen dann gar nicht mehr in die Rechnung mit eingehen, dann eben Pech gehabt, oft sogar doppeltes, weil es gut sein kann , dass einem diese Sonderzahlungen überhaupt gar keine höhere Altersrente bringen wedren wegen des Bestandsschutzes §88, SGB &. Dann wären diese Sonderzahlunge also komplett verloren!

Die DRV prüft jedenfalls jeden EM-Rentenantrag streng und es gibt hunderttausende Menschen, die subjektiv meinen, sie hätten Anrecht auf eine EM-Rente, bei denen die DRV das aber schlicht anders sieht.

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