Hallo,
grundsätzlich ist das mit freiwilligen Beiträgen nicht möglich, da Pflichtbeitragszeiten erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind nur Fälle, in denen bereits vor 1984 mindestens 60 Pflichtbeiträge liegen und seitdem ununterbrochen rentenrechtliche Zeiten vorliegen – hierzu zählen auch freiwillige Beiträge.
Die erneute Aufnahme eines Minijobs mit Versicherungspflicht wäre daher vermutlich naheliegend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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