Hallo Dors Venabili,
Sie sind grundsätzlich zur freiwilligen Versicherung berechtigt, d. h. Sie könnten mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen die Wartezeit von 60 Monaten für die Regelaltersrente mit 67 erfüllen.
Es könnte aber auch sein, dass Sie die Wartezeit bereits mit Kindererziehungszeiten erfüllen. Hierzu enthält aber Ihre Anfrage keine Aussagen.
Sie können ggf. die Wartezeit auch mit zukünftigen Zeiten erfüllen, sofern Sie aus dem Versorgungswerk ausscheiden sollten.
Wenn Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Wartezeit nicht erfüllt haben, können Sie sich ggf. die bisherigen Beiträge auch erstatten lassen.