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Experten-Antwort

freiwillige Versicherung

von Dors Venabili25.01.2014 | 14:13
1068 Ansichten
4 Antworten

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Vor meiner Hochschulausbildung habe ich 28 Monate GRV-Beiträge bezahlt und dann ins Versorgungswerk gewechselt. Macht es Sinn freiwillige Beiträge in die GRV zu bezahlen um die 60 Monate Anwartschaftszeit zu erfüllen?Ich bin 50 J alt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2014 | 11:08

Hallo Dors Venabili,

Sie sind grundsätzlich zur freiwilligen Versicherung berechtigt, d. h. Sie könnten mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen die Wartezeit von 60 Monaten für die Regelaltersrente mit 67 erfüllen.

Es könnte aber auch sein, dass Sie die Wartezeit bereits mit Kindererziehungszeiten erfüllen. Hierzu enthält aber Ihre Anfrage keine Aussagen.

Sie können ggf. die Wartezeit auch mit zukünftigen Zeiten erfüllen, sofern Sie aus dem Versorgungswerk ausscheiden sollten.

Wenn Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Wartezeit nicht erfüllt haben, können Sie sich ggf. die bisherigen Beiträge auch erstatten lassen.

3 Antworten

W*lfgangam 25.01.2014 | 16:06
Hallo Dors Venabili, wenn Sie Kinder haben, werden die wahrscheinlich auch noch in der Rentenversicherung anzurechnen sein, mit 1 Jahr Beitragszeit (Geburt vor 1992), ab 01.07. möglicherweise so gar 2 Jahre Beitragszeit, bei Geburten ab 1992 sogar 3 Jahre Beitragszeit. Zz. warten Sie einfach ab, was aus den geplanten Rentenreformen Gesetz wird - und fragen dann nach Mitte des Jahres noch mal nach. Eine jetzige Beitragszahlung macht keinen Sinn. Sie erwerben damit lediglich den Anspruch auf Regelaltersrente, der ist weit hin - sollten dann später mal immer noch Beiträge fehlen, können Sie die Zeitnah einzahlen. Gruß w.
Dors Venabiliam 26.01.2014 | 14:44
Danke, das ist nachvollziehbar. Aber Sie wissen ja: Nach der Reform ist vor der Reform :-)
W*lfgangam 27.01.2014 | 21:33
...Sie haben doch höchstens noch 4-5 Reformen (Wahlversprecherer/Umsetzungen) vor sich *g Sollten Sie wirklich die 5 Jahre (frühzeitig) erreichen wollen, nun, der Göttergatte -/gattin hätte schon mal einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente ;-) Von der berufsständischen Versorgungsrente wird er/sie auch ganz flott leben können, und Ihre paar DRV-Beiträge lässt er/sie sich dann noch auszahlen. Gruß w.
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