Hallo Kurt,
die Regelaltersrente (bzw. eine andere Rente) müssen Sie nicht beantragen.
Das Recht zur freiwilligen Versicherung endet mit dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, wenn eine VOLLRENTE wegen Alters bindend bewilligt wurde oder bezogen wird.
Wenn Sie keine Rente oder nur eine Teilrente beziehen, können Sie freiwillige Beiträge bezahlen, solange Sie dies wünschen.
Die Höhe einer Teilrente lässt sich frei wählen. Falls das für Sie infrage kommt, können Sie sich -z. B. im Rahmen der Rentenantragstellung- bei Ihrer DRV dazu beraten lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung