Hallo Renate,
die Fragen zur freiwilligen Versicherung beantworten wir nachfolgend.
1. Antragstellung:
Es ist ausreichend den Antrag V0060 (Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung) nur einmal auszufüllen und an uns zu senden. Mit der Beantwortung der Frage 4.1 legen Sie den Beginn der Zahlung von freiwilligen Beiträgen fest.
2. Antragsfrist:
Bei normaler Postlaufzeit sollte ihr Antrag, den Sie in den nächsten Tagen stellen, noch rechtzeitig bei der Rentenversicherung ankommen. Die rechtzeitige Online-Antragstellung ist ebenfalls möglich. Zu den Bearbeitungszeiten ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers können wir keine Aussagen machen. Maßgebend ist der Tag ihrer Antragstellung bzw. der Eingang beim Rentenversicherungsträger.
3. Anrechnung auf die Wartezeit:
Die Monate, die mit freiwilligen Beiträgen belegt sind, zählen im Rentenrecht zu den "Beitragszeiten" und werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung