Solange Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie prüfen lassen, ob eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7 Sozialgesetzbuch -SGB- 6 besteht. Hierfür wäre eine Antragsstellung mit dem Vordruck V0060 bei Ihrem Rentenversicherungsträger erforderlich.