Hallo Doktor,
ein Widerruf der Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Sozialgesetzbuch -SGB- VI ist nicht möglich, solange diese Beschäftigung ausgeübt wird.
Solange Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie prüfen lassen, ob eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 7 Sozialgesetzbuch -SGB- 6 besteht. Hierfür wäre eine Antragsstellung mit dem Vordruck V0060 bei Ihrem Rentenversicherungsträger erforderlich.
Die bereits gemachten Anmerkungen sind bei Ihren Überlegungen zielführend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung