Hallo M. Schäfer,
genauso schätze ich das auch ein, Sie sind 'richtig' versichert, Ihre Kollegin eher nicht.
Einen Überblick verschafft diese Seite:
http://www.familie.de/kind/tagesmutter-werden-versicherungen-537…
Ein und dieselbe Tätigkeit kann nicht unterschiedlich bewertet werden! Und natürlich liegt der Vorteil mit den höheren Beiträge bei Ihnen. Mit dem Mindestbeitrag ('n Tausender/Jahr) erzielt Sie einen mtl. Rentenzuwachs von Brutto/ohne Rentenabschlag ohne KV/PV von 4,50 EUR. Sie liegen bei dem halben Regelbeitrag immerhin bei gut 14 EUR.
Daneben haben Sie den Vorteil, dass Sie weiterhin für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert sind und diese Rente wg. der Pflichtbeiträge auch erhalten können. Mittelalte/jüngere Versicherte sind mit nur freiwilligen Beiträgen in den letzten Jahren raus aus diesem Anspruch.
Aber, nur 1000 EUR macht der Unterschied nicht aus. Der Regelbeitrag liegt bei 265 * 12 = 3180, der freiwillige Mindestbeitrag bei 84,15 * 12 = 1010.
Wenn die Tätigkeit Ihrer Kollegin genauso wie Ihre zu bewerten ist, wird Sie mit einer Beitragsnachforderung bis zu max. 5 Jahren rechnen müssen. Wobei der Regelbeitrag ja nach 3 Jahren endet, dann kann die Nachforderung auf 20000 EUR zugehen. Was rät man da "Ich hab' nichts gehört, fangen Sie an Rücklagen zu bilden ..."
Ein Informationsgespräch in der nächsten Beratungsstelle könnte da nicht schaden - wenn sie da nicht auf einen 'Beitrags-Inquistor' trifft, wird Sie die gleichen Informationen erhalten ...und wenn diese Sache noch sehr jung am Laufen ist, lässt sich das zeitnah sicher finaziell tragbarer 'reparieren'.
Gruß
w.
PS: Sorry, ist ein wenig länger geworden ...aber (ahnungslose) versicherungspflichtige Selbständige ist für Betroffene 'brisant'.