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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung als Tagesmutter?

von M. Schäfer18.12.2015 | 18:27
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Kollegin und ich sind selbstständige Tagesmütter. Wir arbeiten zusammen und haben dieselben Einnahmen. (ca.17000€ Nettojahreseinkommen) Meine Kollegin ist freiwillig versichert und darf deswegen den schön niedrigen Mindestbeitrag zahlen. Ich hingegen bin pflichtversichert und zahle (noch) den halben Regelbeitrag, weil ich dachte, dass ich das als selbstständige Tagesmutter muss! Dazu habe ich einige Fragen: 1) Was ist richtig oder geht beides? 2) Kann ich einmal pflichtversichert noch in die freiwillige Versicherung wechseln? Denn ich finde diesen Unterschied ziemlich heftig und auch unfair. Sie hat sich genau wie ich einfach nur als selbstständige Tagesmutter angemeldet und bezahlt im Jahr 1000 € weniger als ich!!! 3) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um freiwillig versichert sein zu dürfen? (Höchstgrenze bei den Einnahmen oder so?) 4) Ich hatte mich schon mal telefonisch informiert und mir wurde gesagt, bei mir sei alles richtig und meine Kollegin müsse eigentlich auch pflichtversichert sein und wenn rauskäme, dass sie es nicht ist, müsse sie alle Beiträge, die sie seit ihrer Selbstständigkeit nicht geleistet hat, nachzahlen - stimmt das?? 5) Hat man eindeutige Nachteile später bei der Rente, wenn man so einen geringen Beitrag zahlt? Über eine Antwort würde ich mich freuen. MfG, M. Schäfer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M. Schäfer,

Den Ausführungen von "Schade" und "W*lfgang" ist rechtlich nichts mehr hinzuzufügen. Ich möchte Ihnen nur noch empfehlen, sich hinsichtlich der für Sie günstigsten Beitragszahlung (Einkommensgerecht oder halber Regelbeitrag) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen.

Hinweis: Bei Bezahlung durch öffentliche Stellen (z. B. Jugendamt) unterliegen nicht alle an Sie gezahlten Pauschalen der Steuer- und damit der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Betriebskostenpauschale).

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8 Antworten

W*lfgangam 18.12.2015 | 19:11
Hallo M. Schäfer, genauso schätze ich das auch ein, Sie sind 'richtig' versichert, Ihre Kollegin eher nicht. Einen Überblick verschafft diese Seite: http://www.familie.de/kind/tagesmutter-werden-versicherungen-537… Ein und dieselbe Tätigkeit kann nicht unterschiedlich bewertet werden! Und natürlich liegt der Vorteil mit den höheren Beiträge bei Ihnen. Mit dem Mindestbeitrag ('n Tausender/Jahr) erzielt Sie einen mtl. Rentenzuwachs von Brutto/ohne Rentenabschlag ohne KV/PV von 4,50 EUR. Sie liegen bei dem halben Regelbeitrag immerhin bei gut 14 EUR. Daneben haben Sie den Vorteil, dass Sie weiterhin für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert sind und diese Rente wg. der Pflichtbeiträge auch erhalten können. Mittelalte/jüngere Versicherte sind mit nur freiwilligen Beiträgen in den letzten Jahren raus aus diesem Anspruch. Aber, nur 1000 EUR macht der Unterschied nicht aus. Der Regelbeitrag liegt bei 265 * 12 = 3180, der freiwillige Mindestbeitrag bei 84,15 * 12 = 1010. Wenn die Tätigkeit Ihrer Kollegin genauso wie Ihre zu bewerten ist, wird Sie mit einer Beitragsnachforderung bis zu max. 5 Jahren rechnen müssen. Wobei der Regelbeitrag ja nach 3 Jahren endet, dann kann die Nachforderung auf 20000 EUR zugehen. Was rät man da "Ich hab' nichts gehört, fangen Sie an Rücklagen zu bilden ..." Ein Informationsgespräch in der nächsten Beratungsstelle könnte da nicht schaden - wenn sie da nicht auf einen 'Beitrags-Inquistor' trifft, wird Sie die gleichen Informationen erhalten ...und wenn diese Sache noch sehr jung am Laufen ist, lässt sich das zeitnah sicher finaziell tragbarer 'reparieren'. Gruß w. PS: Sorry, ist ein wenig länger geworden ...aber (ahnungslose) versicherungspflichtige Selbständige ist für Betroffene 'brisant'.
Schadeam 18.12.2015 | 19:05
Grundsätzlich sind Tagesmütter versicherungspflichtig, wenn der Gewinn aus der selbst. Tätigkeit monatlich 450 € (jährlich 5400 €) übersteigt. Was genau Sie mit Nettojahreseinkommen meinen, ist unklar; aber eigentlich sollte bei diesem Betrag Versicherungspflicht vorliegen (wie man bei Tagesmüttern den Gewinn ermittelt, darüber will ich mich am Freitagabend in der Privatzeit nicht auslassen...:)) Wer versicherungspflichtig ist, ist aber nicht zur freiwilligen Versicherung verpflichtet und zahlt grundsätzlich den Regelbeitrag, den halben Regelbeitrag (erste 3 Kalendejahre) oder den einkommensgerechten Beitrag (Gewinn mal Beitragssatz RV). So gesehen ist bei Ihrer Kollegin was falsch gelaufen (Fehler der Sachbearbeitung) oder sie hat beim Antrag falsche Angaben gemacht, oder den Gewinn geschickt auf unter 5400 € "gerechnet"..... Auf jeden Fall können Sie aber nicht verlangen, dass die DRV bei Ihnen "auch einen Fehler macht" nur weil man bei der Kollegin vielleicht was falsch gemacht hat. zu 5) je höher der Beitrag um so höher dürfte die spätere Rente sein, daher erwerben Sie sich auf jeden Fall höhere Ansprüche als die Kollegin
Sonderschulmeisteram 20.12.2015 | 15:23
Es hat den Anschein, als ginge es nur darum, jetzt möglichst billig wegzukommen. Das ist ein Holzweg, denn später bekommen Sie nur eine Minirente und liegen dem Steuerzahler als Hart-IV-Empfänger auf der Tasche. Also zahlen Sie soviele Beiträge und so hoch wie möglich! Haben Sie Ihr "Unternehmen" etwa in einem Mietshaus und andere werden durch pausenloses Kindergeplärre und lärmendes Trampeln gestört? Dann kostet es nämlich sowieso den Höchstbeitrag!
Stolze Omiam 20.12.2015 | 18:14
An Sonderschulmeister Zitat: "Haben Sie Ihr "Unternehmen" etwa in einem Mietshaus und andere werden durch pausenloses Kindergeplärre und lärmendes Trampeln gestört? Dann kostet es nämlich sowieso den Höchstbeitrag!" Sehr traurig, dass Sie bereits als Erwachsener auf die Welt kamen und somit nicht das Privileg einer unbeschwerten Kindheit erleben durften. Eine angemessene Erziehung scheint man Ihnen demnach auch nicht erteilt zu haben!? So verbittert, wie Sie sich über Kindergeplärre und -getrampel äußern, sitzen Sie bestimmt als einsamer Sonderschulmeister ohne familiäre Bindung in Ihren vier Wänden und warten nur auf Gelegenheiten, Ihre Mitmenschen "schulmeistern" zu können. Ich schütte eine Runde Mitleid über Sie aus und wünsche Ihnen ein friedvolles Fest, ohne Gram auf Ihre Mitmenschen. Die stolze Omi
Rentenfachratam 20.12.2015 | 18:29
Zitat von Stolze Omi anzeigen
Solch ein Unsinn, der Herr Sonderschulmeister hat völlig Recht. Kinder sind nur zu kurz geratene, ungebildete Erwachsene die Lärmen, Schmutzen und nichts leisten! Sondern nur ständig etwas haben wollen, HABEN, HABEN HABEN! Und von wegen Privileg: Die verzogenen Gören haben zu lernen, dass es für sie keine Privilegien gibt, sondern ein paar hinter die Löffel! Sonst lungern sie nur rum und werden Gammler und Hippies! Und dass Sie es auch wissen "Omilein": Ich habe beim Nikolaus immer den Knecht Rupprecht gemacht, mit einem riesigen Jutesack! Und wenn die Gören dann älter sind, leisten sie auch nichts und zahlen auch keine Rentenbeiträge ein. Damit das auch ein rentensachbezogener Beitrag ist, nur für die Rumnörgler hier.
B´sonam 21.12.2015 | 14:53
Zitat von Rentenfachrat anzeigen
An Sonderschulmeister Zitat: "Haben Sie Ihr "Unternehmen" etwa in einem Mietshaus und andere werden durch pausenloses Kindergeplärre und lärmendes Trampeln gestört? Dann kostet es nämlich sowieso den Höchstbeitrag!" Sehr traurig, dass Sie bereits als Erwachsener auf die Welt kamen und somit nicht das Privileg einer unbeschwerten Kindheit erleben durften. Eine angemessene Erziehung scheint man Ihnen demnach auch nicht erteilt zu haben!? So verbittert, wie Sie sich über Kindergeplärre und -getrampel äußern, sitzen Sie bestimmt als einsamer Sonderschulmeister ohne familiäre Bindung in Ihren vier Wänden und warten nur auf Gelegenheiten, Ihre Mitmenschen "schulmeistern" zu können. Ich schütte eine Runde Mitleid über Sie aus und wünsche Ihnen ein friedvolles Fest, ohne Gram auf Ihre Mitmenschen. Die stolze Omi
Solch ein Unsinn, der Herr Sonderschulmeister hat völlig Recht. Kinder sind nur zu kurz geratene, ungebildete Erwachsene die Lärmen, Schmutzen und nichts leisten! Sondern nur ständig etwas haben wollen, HABEN, HABEN HABEN! Und von wegen Privileg: Die verzogenen Gören haben zu lernen, dass es für sie keine Privilegien gibt, sondern ein paar hinter die Löffel! Sonst lungern sie nur rum und werden Gammler und Hippies! Und dass Sie es auch wissen "Omilein": Ich habe beim Nikolaus immer den Knecht Rupprecht gemacht, mit einem riesigen Jutesack! Und wenn die Gören dann älter sind, leisten sie auch nichts und zahlen auch keine Rentenbeiträge ein. Damit das auch ein rentensachbezogener Beitrag ist, nur für die Rumnörgler hier.
Und der Blick auf den Kalender zeigt : Die Wochenend-Trolle haben wieder Ausgang...
M.Schäferam 22.12.2015 | 18:50
Vielen Dank - für die ernstzunehmenden Antworten. Ich wollte nicht den billigsten Weg für mich finden, sondern einfach den günstigsten und trotzdem rechtlich gesehen richtigen!! Entschuldigung, dass ich nicht so viel verdiene, dass mir solche hohen Beiträge gleichgültig sind... schließlich lebe ich ja auch JETZT und was wir am Ende noch für eine Rente rausbekommen, ist sowieso fraglich... Auf die gemeinen Kommentare gegenüber den Kindern, die ich betreue, gehe ich jetzt mal nicht ein. Zum Glück sehen die Nachbarn im Haus das anders! Hartz-IV Empfänger werde ich hoffentlich niemals sein - ich habe Abitur, eine abgeschlossene Ausbildung und seither pausenlos gearbeitet, habe das weiterhin vor und sorge außerdem noch privat für meine Rente, da muss ich mir hier nichts vorwerfen lassen - nicht alle jungen Leute sind faul oder jahrzehntelang Studenten. Ich dachte, das hier wäre ein ernthaftes Forum, stattdessen bekommt man hier zum Teil ziemlich "kindische" Antworten. Darüber kann ich nur den Kopf schütteln.
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