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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung für Hausfrau

von Hans14.01.2014 | 10:44
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat 15 Jahre gearbeitet bevor sie sich seit 12 Jahren um den Nachwuchs kümmert. Ich selbst zahle den Höchstbeitrag. Nun überlegen wir, ob es sinnvoll ist, freiwillige Beiträge für meine Frau zahlen. Es stellt sich für uns auch die Frage ob ihre Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Vorab vielen Dank für einen Ratschlag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, freiwillige Beiträge zahlen. Inwieweit dies bei Ihrer Frau sinnvoll ist sollte aber am Besten durch ein Gespräch in einer Beratungsstelle der DRV geklärt werden.

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3 Antworten

LSam 14.01.2014 | 14:51
User 'von Hans' . Wenn durch die Versicherungszeit Ihrer Gattin mindestens 60 Kalendermonate entstanden sind, wovon ja ausgegangen werden kann, ist eine freiwillige Beitragszahlung in keiner Weise zu empfehlen, da die Rendite wohl kaum unter 20 Jahren nach Rentenbeginn eintritt. . Wenn möglich, legen sie den geplanten Betrag der monatlichen freiwilligen Zahlung und für die geplanten Jahre in einer Summe auf ein Konto an, keine Aktienpakete. . Sie können dann jederzeit auch wieder darüber verfügen, was bei Einzahlung an die DRV nicht möglich ist, verschlechtern dadurch auch nicht die Ergebnisse in der Rentenberechnung und können eine beliebige Summe davon ab Rentenbeginn zur monatlich gezahlten Rente der DRV beisteuern. Hat evtl. auch noch Vorteile bei der Steuerveranlagung nach Rentenbeginn.
Feliam 14.01.2014 | 15:23
Problem bei der von LS vorgeschlagenen Lösung ist nur: wenn Sie länger als 16-18 Jahre Rente beziehen, ist das auf dem Konto angelegte Geld aufgebraucht, die Kaufkraft ist wahrscheinlich deutlich gesunken, da es auf dem Konto keine Rentenerhöhungen gibt und die Sparzinsen derzeit deutlich unter der Inflation liegen. Sollten Sie sozialhilfebedürftig werden, müssen Sie (bis auf einen bestimmten Betrag) ihre Sparguthaben auflösen... Lassen Sie sich vernünftig in einer Beratungsstelle beraten!!!
Herz1952am 15.01.2014 | 00:51
An Feli, ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau, deren Mann den Höchstbeitrag gezahlt hat, jemals in die Lage kommt, Sozialhilfe beantragen zu müssen. An Hans, bedenklich ist die lange Renditedauer und wer kann schon die Länge seines Lebens abschätzen. Rentenbeiträge sind beschränkt abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen, diese sind meistens durch den hohen Verdienst aufgebraucht. Details kann Ihnen nur Ihr Steuerberater nennen. Herz1952
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