Hallo Referat Janders,
hier muss ich wirklich passen - Auskünfte zu den rentenrechtlichen Möglichkeiten in anderen Staaten kann ich wirklich nicht geben.
Es gibt ein paar Arbeitsanweisungen der DRV, die sich mit ausländischen Recht befassen. Dabei geht es zwar häufig um das Zusammenspiel von deutscher und ausländischer RV, aber teilweise sind auch die Rentensysteme der anderen Staaten erklärt. Vielleicht finden Sie da ja Anhaltspunkte für eine weitere Recherche:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?expand=Rechtliche Arbeitsanweisungen
hier unter "Zwischenstaatliches Recht" oder "Überstaatliches Recht"