Hallo "Doc",
falls Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben (z.B. aufgrund einer abhängigen Beschäftigung), können Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen.
Als selbständig Tätiger, ohne eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Tätigkeit und ohne eine Befreiung von der Versicherungspflicht, können Sie jedoch freiwillige Beiträge zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung