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Freiwillige Versicherung trotz Zahlung in Versorgungswerk möglich?

von Doc15.01.2010 | 18:46
1348 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vor meinem Studium der Tiermedizin 48 Monate zur BfA Pflichtbeiträge entrichtet und zahle seit Ende des Studiums Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk, besteht irgendeine Möglichkeit die 60 Monate durch freiwillige Beiträge zur Deutsche Rente voll zu machen, um dort einen Rentenanspruch zu erhalten ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Doc",

falls Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben (z.B. aufgrund einer abhängigen Beschäftigung), können Sie keine freiwilligen Beiträge zahlen.

Als selbständig Tätiger, ohne eine dem Grunde nach versicherungspflichtige Tätigkeit und ohne eine Befreiung von der Versicherungspflicht, können Sie jedoch freiwillige Beiträge zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

Ahaam 15.01.2010 | 19:00
1. Minijob mit Aufstockung (solange Sie sich noch nicht im Bezug der Versorgung befinden) 2. Geltendmachung von Kindererziehungszeiten (so Sie ein Kind erzogen haben oder erziehen und der andere Elternteil die Zeiten noch nicht im Kto. hat) - schon mit einem Kind, welches vor 1992 geboren wurde, hätten Sie die 60 Monate beisammen - den neuen § 208 SGB VI bräuchten Sie nur bemühen, wenn Sie mit Kindererziehungszeiten noch nicht auf 60 Monate kommen. Ansonsten: Beitragserstattung mit Erreichen der Regelaltersgrenze!
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