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Freiwillige Vesicherung

von Memphis01.07.2008 | 12:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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AufGrund Delegation nach USA ist für die Dauer des Einsatzes keine Pflicht-Mitgliedschaft möglich. Geburtsjahr 1964 - bis dato 27 Pflichtjahre - Welche Vorteile würde eine Anwartschaft(freiwillige Versicheurng ) mit einem Mindestbeitrag bei der Deutschen Rentenversicherung bringen bzw. was passiert mit meinen eingezahlten Jahren wenn ich ab 01.09.08 auf Grund USA Delegation aus dem Pflichtsystem ausscheide.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihren Aussagen nach, handelt es sich bei der Beschäftigung in den USA nicht um eine Entsendung. In diesem Falle würden weiter die deutschen Rechtsvorschriften für Sie gelten. Da dies nicht der Fall ist, werden Sie sicherlich Beiträge zur amerikanischen Rentenversicherung entrichten.

Aufgrund des deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommens werden für die Prüfung von Rentenansprüchen die deutschen und amerikanischen Versicherungszeiten zusammengerechnet. Ihre Renten erhalten Sie dann jedoch später von jedem Staat anteilig bezahlt.

Ihr deutsches Versicherungskonto bleibt auf dem aktuellen Stand lediglich bestehen. Es verfällt nichts. Durch die amerikanischen Versicherungszeiten erhalten Sie alle Ihre Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung aufrecht, einschließlich des Erwerbsminderungsschutzes.

Als Deutscher, sonstiger EU-Bürger oder Amerikaner sind Sie zwar auch neben einer Pflichtversicherung nach amerikanischem Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, eine solche zusätzliche Beitragsleistung wäre jedoch aus den o.g. Gründen für die Anwartschaftserhaltung nicht erforderlich.

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