Hallo Daniel,
um später eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen zu können, müssen mindestens 60 Kalendermonate mit Beiträgen erfüllt sein. Diese Beiträge können auch freiwillig eingezahlt werden. Ob man als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wird, prüft nur die Krankenkasse zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Grob gesagt, Sie müssen in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bezogen auf den Zeitraum zu 90 Prozent Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein. Die gesetzliche Rentenversicherung ist an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden und somit nur ausführende Instanz. Eine Beratung durch ihre Krankenkasse ist auch erforderlich.