Hallo Mike,
der Beitrag von Wolfgang fasst es ganz gut zusammen. Letztlich bildet eine Renteninformation immer den aktuellen Rechtsstand im Zeitpunkt Ihrer Erstellung ab. Insbesondere rentenrechtliche Zeiten, denen keine oder eine geringere Beitragsleistung zugrundliegt, wurden in der Vergangenheit auf der Leistungsseite immer wieder eingeschränkt.
Beiträge unterliegen ansonsten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen der Eigentumsgarantie.
Hinsichtlich Ihrer Absicherungswünsche empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung