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Experten-Antwort

freiwillige Zahlungen

von Mike18.11.2019 | 17:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in den Renteninformationen werden regelmäßig die bereits erworbenen Rentenpunkte und derern Wert ausgewiesen, sowie die daraus resultierende Altersrente, für den Fall, dass nichts mehr eingezahlt wird. Nun bin ich seit kurzem selbstständig und stehe vor der Frage, ob ich freiwillig Beiträge einzahlen sollte. Meine Frage: Sind die in der Renteninformation ausgewiesenen Beträge über die bereits geleisteten Einzahlungen, die erworbenen Rentenpunkte und der Wert derselben und somit der bereits erworbene Rentenanspruch verlässlich bzw. garantiert, so dass ich guten Gewissens freiwillig einzahlen kann, oder kann es passieren, dass die bereits erworbenen Ansprüche bzw. durch freiwillige Zahlungen noch zu erwerbende Ansprüche gekürzt bzw. reduziert werden? Bei der privaten Rentenversicherung gibt es ja eine Garantiezahlung, mit der man bei der Planung des Ruhestandes im Sinne einer garantierten Mindestzahlung genau rechnen kann. Danke für die Möglichkeit, hier eine qualifizierte Auskunft erhalten zu bekommen. Mike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

der Beitrag von Wolfgang fasst es ganz gut zusammen. Letztlich bildet eine Renteninformation immer den aktuellen Rechtsstand im Zeitpunkt Ihrer Erstellung ab. Insbesondere rentenrechtliche Zeiten, denen keine oder eine geringere Beitragsleistung zugrundliegt, wurden in der Vergangenheit auf der Leistungsseite immer wieder eingeschränkt.

Beiträge unterliegen ansonsten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen der Eigentumsgarantie.

Hinsichtlich Ihrer Absicherungswünsche empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Rente mit 70 plus Xam 18.11.2019 | 17:49
Googeln Sie mal Rente mit 70 und zählen Sie die Beiträge, die dann aufgerufen werden können. Garantiert wird gar nichts. Noch unsicherer ist die private Altersvorsorge. Ganz legale Enteignung durch das Gesetz SAG möglich. Google: Mark Friedrich SAG
KSCam 18.11.2019 | 17:40
Das fragen Sie doch am besten die Politik ob Ihre Entgeltpunkte garantiert auf ewige Zeiten sind. Kein DRV Mitarbeiter weiß wie sich die Gesetze in diesem Land ändern können bis Sie ins Rentenalter kommen. :)
W°lfgangam 18.11.2019 | 19:03
Hallo Mike, die bisher in der Renteninformationen ausgewiesenen Entgeltpunkte (EP) basieren immer nur auf dem aktuellen Rechtsstand der bewerteten Versicherungszeiten UND der zum Zeitpunkt des Erstelldatums der Rentenauskunft angewandten Berechnungsmodaltitäten. Die bisherigen Gesamt-EP können auf reinen Beitragszeiten basieren (Idealfall, würde ich als zukunftsfest einschätzen), aber auch div. Zuschlägen für beitragsfreie- und beitragsgeminderte, zusätzliche EP enthalten - um nur ein paar Besonderheiten bei der Ermittlung von EP heute zu nennen. Freiwillige Beiträge können das positiv wie negativ beeinflussen, wenn man mit heutigen Zahlen/aktueller Gesetzeslage rechnet. Sie können Proberechnungen von Ihrer DRV erhalten, wenn Sie gewissen Vorgaben mit geplanten Beitragszahlungen angeben - im 1. Schritt vielleicht Mindest-, Mittel-, Höchstbeitrag. Das ist durchaus verlässlich, Betonung hier wieder: aus heutiger Sicht ...eine Garantie gibt Ihnen die DRV dafür nicht, die müssten Sie beim Gralshüter über die Rentengesetze/dem Gesetzgeber einfordern ;-) > Nun bin ich seit kurzem selbstständig und stehe vor der Frage, ob ich freiwillig Beiträge einzahlen sollte. Aus Rentensicht können hier ganz andere Fragen/Antworten entscheidend sein: - wie weit bin ich noch vom Rentenalter entfernt? - welches Rentenalter will ich erreichen/die Selbständigkeit dann ggf. einstellen (eine vorgezogene Rente + Hinzuverdienst (der steuerrechtliche Gewinn sprudelt weiter) beißt sich)? - welche Mindestversicherungszeiten habe ich dafür im Blick/welche erreiche ich und wann? - wie sieht es mit Absicherung EM-Rente aus ...geht das noch mit freiwilligen Beiträgen, oder muss ich mich dazu als Selbständiger pflichtversichern? ...viele Fragen, die zuerst im Detail mit der DRV geklärt werden sollten -> Termin buchen/beraten lassen! Da kann auch eine erste Einschätzung über die bisherigen EP/Ausgangsfrage, vorgenommen werden, wie verlässlich dieser Wert _sein könnte_. Zudem, hier gehört auch ein Steuerberater mit ins Boot, um Sie über ggf. mögliche steuermindernde Beiträge zur DRV zu informieren/welche Beitragshöhe zweckmäßig sein könnte - aus seiner Sicht, was nicht Rentensicht sein muss. Das aber durchaus auch nachgehen/die Steuerberatung, nachdem Sie die Fragen zur Rente geklärt haben. Gruß w.
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