Hallo Ute,
sofern Sie aktuell als Angestellte versicherungspflichtig beschäftigt sind, werden Pflichtbeiträge gezahlt.
Neben Pflichtbeiträgen ist eine Zahlung von freiwilligen Beiträgen ausgeschlossen.
Eine Möglichkeit zur Erhöhung Ihrer späteren Rente wären Einzahlungen im Rahmen einer Abschlagsausgleichszahlung.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Wartezeit von 35 Jahren bis zum gewünschten Rentenbeginn mit Abschlag noch erfüllt werden kann.
Eine Auskunft über die Höhe der möglichen Abschlagsausgleichszahlung können Sie mit dem Antragsformular V0210 bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern. Hierfür können die Onlinedienste der Deutschen Rentenversicherung genutzt werden.
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