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Experten-Antwort

Freiwillige Zuzahlung

von Dirk28.08.2025 | 11:01
110 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 56 Jahre alt und möchte durch freiwillige Zuzahlung mein Renteneintrittszeitpunkt auf den 01.05.2031 ändern mit Auszahlung ohne Abschlag. Ist dies möglich bzw. unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2025 | 11:47

Guten Tag Dirk,

 

für eine konkrete Antwort sind Ihre Informationen leider etwas zu ungenau.

Bei einem Rentenbeginn 01.05.2031 gehe ich jetzt vom frühestmöglichen Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen für den Geburtsjahrgang 04/1969 aus. Das passt zumindest zu Ihrer Aussage, dass sie 56 Jahre alt sind.

 

Der Abschlag würde dann 10,8% betragen und könnte durch eine oder mehrere Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Sonderzahlung ist ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich. Zuvor sollten Sie mittels V0210 eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen, damit Ihr Rentenversicherungsträger den Beitragsaufwand ermittelt.

 

Die Auskunft können Sie bequem online beantragen. 
Nutzen Sie hierzu gerne die Online-Services: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html

3 Antworten

Schadeam 28.08.2025 | 11:25
Eine abschlagsfreie Altersrente ist bei Ihrem Jahrgang erst mit 65 Jahren möglich, also in 9 Jahren, nicht aber im Jahr 2031. Eine Frage zur Beitragszahlung zum Ausgleich von Abschlägen schreit nahezu nach einer persönlichen Beratung durch die DRV, allumfassend dürfte das im Forum nicht zielführend sein.
Ausgleichszahlungenam 28.08.2025 | 11:49
Ohne Schwerbehinderung können Sie nach jetziger Gesetzeslage frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente gehen, dann mit 14,4 Prozent Abschlag. Wenn Sie jetzt 56 sind, sind das noch je nach Ihrem Geburtsmonat noch gut 8 bis knapp 9 Jahre . Mit dem Jahr 2031 klappt das also ohne GdB von mindestens 50. Mit Schwerbehinderung könnten Sie mit GdB mindestens 50 und Wartezeit mindesten 35 Jahre im Alter von frühestens 62 Jahren in Rente gehen, von heute an also je nach Ihrem Geburtsmonat in gut 6 bis knapp 7 Jahre. Wenn Sie Abschläge ausgleichen wollen, können Sie das ab dem Alter von 50 und wenn Sie bis zur geplanten Frührente mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Dann einfach das Formular V0210 an die DRV schicken und die DRV teilt Ihnen dann mit, welchen Betrag Sie maximal einzahlen dürfen. Weniger darf es natürlich auch sein. Meistens sind das mehrere zehntausend Euro. Es ist dann aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das über mehrere Jahre aufzuteilen, damit man pro Jahr nicht über den maximalen Altersvorsorgeaufwand von gut 29.000 Euro kommt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zählen dabei auch mit). Ein Renten-Entgeltpunkt kostet im Jahr 2025 9.391 Euro. Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Einmal der Steuerersparnis bei der Einzahlung. Je höher Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" ist, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die Sie über Ihre Einkommensteuer-Erklärung erhalten können. Am wichtigsten ist aber die Frage, wie alt man wird, wie lange man also die gesetzliche Rente beziehen wird. Wer ungefähr vor dem Alter von 82 bis 84 Jahren stirbt, hätte sich (bzw. den Erben) Ausgleichzahlungen besser erspart. Wer aber älter als ca. 85 Jahre alt wird, hat gewissermaßen ein gutes Geschäft gemacht. Die gesetzliche Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben!
Korrektur (Ausgleichszahlungen)am 28.08.2025 | 11:51
Zitat von Ausgleichszahlungen anzeigen
Ausgleichszahlungen schrieb

Ohne Schwerbehinderung können Sie nach jetziger Gesetzeslage frühestens mit 63 Jahren in die Altersrente gehen, dann mit 14,4 Prozent Abschlag. Wenn Sie jetzt 56 sind, sind das noch je nach Ihrem Geburtsmonat noch gut 8 bis knapp 9 Jahre .

Mit dem Jahr 2031 klappt das also ohne GdB von mindestens 50.

Mit Schwerbehinderung könnten Sie mit GdB mindestens 50 und Wartezeit mindesten 35 Jahre im Alter von frühestens 62 Jahren in Rente gehen, von heute an also je nach Ihrem Geburtsmonat in gut 6 bis knapp 7 Jahre.

Wenn Sie Abschläge ausgleichen wollen, können Sie das ab dem Alter von 50 und wenn Sie bis zur geplanten Frührente mindestens 35 Jahre Wartezeit erreichen können. Dann einfach das Formular V0210 an die DRV schicken und die DRV teilt Ihnen dann mit, welchen Betrag Sie maximal einzahlen dürfen. Weniger darf es natürlich auch sein. Meistens sind das mehrere zehntausend Euro. Es ist dann aus steuerlichen Gründen sinnvoll, das über mehrere Jahre aufzuteilen, damit man pro Jahr nicht über den maximalen Altersvorsorgeaufwand von gut 29.000 Euro kommt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Rentenbeiträge zählen dabei auch mit). Ein Renten-Entgeltpunkt kostet im Jahr 2025 9.391 Euro.

Ob das wirtschaftlich Sinn macht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Einmal der Steuerersparnis bei der Einzahlung. Je höher Ihr jährliches "zu versteuerndes Einkommen" ist, desto höher fällt natürlich auch die Steuerersparnis aus, die Sie über Ihre Einkommensteuer-Erklärung erhalten können.

Am wichtigsten ist aber die Frage, wie alt man wird, wie lange man also die gesetzliche Rente beziehen wird.

Wer ungefähr vor dem Alter von 82 bis 84 Jahren stirbt, hätte sich (bzw. den Erben) Ausgleichzahlungen besser erspart.

Wer aber älter als ca. 85 Jahre alt wird, hat gewissermaßen ein gutes Geschäft gemacht. Die gesetzliche Rente ist halt immer eine Wette auf ein langes Leben!

Oben muss es natürlich heißen: "Mit dem Jahr 2031 klappt das also ohne GdB von mindestens 50 NICHT!"
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