Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Dirk,
für eine konkrete Antwort sind Ihre Informationen leider etwas zu ungenau.
Bei einem Rentenbeginn 01.05.2031 gehe ich jetzt vom frühestmöglichen Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen für den Geburtsjahrgang 04/1969 aus. Das passt zumindest zu Ihrer Aussage, dass sie 56 Jahre alt sind.
Der Abschlag würde dann 10,8% betragen und könnte durch eine oder mehrere Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Sonderzahlung ist ab dem vollendeten 50. Lebensjahr möglich. Zuvor sollten Sie mittels V0210 eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen, damit Ihr Rentenversicherungsträger den Beitragsaufwand ermittelt.
Die Auskunft können Sie bequem online beantragen.
Nutzen Sie hierzu gerne die Online-Services: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html
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