Hallo Marion,
bitte wenden sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe und lassen sich eine Auskunft erstellen, für welchen Zeitraum Sie freiwillige Beiträge nachzahlen können und ggfs. Berechnungen mit den Mindest- und den Höchstbeiträgen zusenden.
Sofern Sie dann Beiträge nachzahlen möchten, ist der folgende Antrag zu stellen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0080.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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