Hallo Lena,
wenn der Freiwilligen Dienst im Ausland absolviert wurde und damit keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, kann die Zeit nicht als Beitragszeit anerkannt werden. Auch als sogenannte betragsfreie Zeit (Anrechnungszeit) kann der Freiwilligen Dienst nicht berücksichtigt werden. Auch wenn der Dienst als vorgeschriebenes Praktikum anerkannt wird, ist er der Hochschulausbildung nicht zuzurechnen. Das heißt, nach derzeitigem Recht ist die Zeit rentenrechtlich nicht relevant.