Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwilligendienst im Ausland

von Lena02.09.2021 | 16:27
1034 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, wie wird ein Freiwilligendienst im europäischen Ausland bei der Rente berücksichtigt, wenn keine deutschen Rentenbeiträge gezahlt wurden. Es gab nur ein Taschengeld (ca. 200€) Das Programm lief über die europäische Kommission. Anschlißend erfolgte ein Studium. Kann dies als Teil der beruflichen Ausbildung gesehen werden, wenn es in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist? Bringt die Meldung überhaupt etwas, wenn keine deutschen Rentenbeiträge gezahlt wurden? Danke für Ihre Unterstützung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lena,

wenn der Freiwilligen Dienst im Ausland absolviert wurde und damit keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, kann die Zeit nicht als Beitragszeit anerkannt werden. Auch als sogenannte betragsfreie Zeit (Anrechnungszeit) kann der Freiwilligen Dienst nicht berücksichtigt werden. Auch wenn der Dienst als vorgeschriebenes Praktikum anerkannt wird, ist er der Hochschulausbildung nicht zuzurechnen. Das heißt, nach derzeitigem Recht ist die Zeit rentenrechtlich nicht relevant.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Nienteam 07.09.2021 | 12:07
ich kann die Anspruchshaltung nicht verstehen. Direkt 1 Jahr im Ausland, warum auch immer im Land u Leute kennenzulernen. Etwas arbeiten ? Unterkunft u Esssen wohl gratis ? 200.-- Euro Taschengeld und Null Rentenbeiträge bezahlt. Aber voll in die Trompete blasen u Rentenbeiträge abgreifen wollen. Ist dies ist Studium heute?
Rentneram 07.09.2021 | 12:46
Vorschlag: ich lasse mich zum Studium einschreiben ( als Rentner) mache diverse Auslandsaufenthalte u Studienkurse belegt ! Sprachkurse etc. Wird dies auf meine Rente angerechnet ? Lena, mir grauts vor Dir
genau soam 07.09.2021 | 12:48
Die junge Dame hatte doch ganz höflich gefragt, ohne jegliche Forderungen zu stellen....ich finde, dass es durchaus Sinn macht, sich rechtzeitig zu informieren, statt nachher zu klagen "ja, ich wusste ja nicht, dass..."
Rentneram 07.09.2021 | 15:42
genau so, habe ich gefragt, ob ich mich als Rentner zum Studium einschreiben lassen kann. Um meine Studien dann legal als Studienzeiten als Rentenbeiträge erfassen lassen kann. Das ist genau so höflich. So gehen Sie hin unsere Rentenbeiträge. Denken Sie nach, genau so
Anmerkungam 07.09.2021 | 16:59
Wäre für diese Zeit eine freiwillige Beitragszahlung möglich gewesen?
Klipp und Klaram 07.09.2021 | 20:05
Hallo Lena, wenn der Freiwilligen Dienst im Ausland absolviert wurde und damit keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand, kann die Zeit nicht als Beitragszeit anerkannt werden. Auch als sogenannte betragsfreie Zeit (Anrechnungszeit) kann der Freiwilligen Dienst nicht berücksichtigt werden. Auch wenn der Dienst als vorgeschriebenes Praktikum anerkannt wird, ist er der Hochschulausbildung nicht zuzurechnen. Das heißt, nach derzeitigem Recht ist die Zeit rentenrechtlich nicht relevant.
Wäre für diese Zeit eine freiwillige Beitragszahlung möglich gewesen?
Nein!
W°lfgangam 07.09.2021 | 20:13
Ja! Unterstellt, Lena besitzt die D-StA *), kann sie auch aus jedem Land jenseits des bekannten Horizonts freiwillige Beiträge ins dtsch. Rentenkonto zahlen. Sofern noch kein Fristablauf für die Beitragszahlung vorliegt - genauer: der Antrag zur freiwilligen Versicherung muss fristgerecht erfolgt sein. Dann: laufendes Jahre geht sowieso, bzw. 31.03. fürs abgelaufene Jahr. HEUTE für 2020/früher noch was einzahlen zu wollen = abgehakt/geht nicht mehr. Über Sinn/Unsinn klärt die nächste Beratungsstelle auf. Gruß w. *) die 'Spezialfälle' mit andere StA klammern wir mal aus ...
J.am 22.11.2021 | 15:42
Ich verstehe den Ärger nicht. FSJler und FKJler erhalten doch auch Rentenpunkte, oder etwa nicht? Warum sollte man dann nicht beim Europäischen Freiwilligen Jahr dafür nachfragen können?
W°lfgangam 23.11.2021 | 19:35
Hmm ...'Ärger' postulieren nur die, die von der Sachlage keine Ahnung haben - Sie meine ich damit nicht! :-) Natürlich ist es gerechtfertigt/geradezu wünschenswert, dass sich jüngere Versicherte schon für Ihre Rentenversicherung/schlicht die eigene Altersvorsorge, interessieren/Gedanken machen und daher rechtzeitig nach den Rahmenbedingungen/Anrechnung bestimmter Zeiten im Rentenkonto kundig machen wollen und was alternativ möglich/sinnvoll ist. Etwaige 'Besserwisser' werden dann in 40/50 Jahren schlauschwatzen: "Hättest dich mal in früheren/jungen Jahren vorher/rechtzeitig erkundigt". ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026