Hallo Biggi,
bitte teilen Sie der Deutschen Rentenversicherung schriftlich die Gründe des Abbruchs mit, damit die Kosten für die erbrachten Leistungen und ggfl. Ihre Fahrtkosten mit einer Pauschale abgerechnet werden können. Sofern Ihnen anlässlich der Teilnahme an einer Nachsorgeleistung Fahrkosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten Kraftfahrzeugs tatsächlich entstehen, beteiligt sich der Rentenversicherungsträger auf Antrag (Formular G4860-00) mit einer Kostenpauschale je Teilnahmetag.
Weiterhin eine gute Genesung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam