Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

freiwilliger Beitrag

von G.Friedrich29.03.2019 | 16:04
124 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bis zum 1.April ist doch für Selbstständige eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse möglich.Ist dies nur auf Antrag möglich oder könnte ich diese spontan mit Angabe von Versicherungsnummer und Titel : "freiwillige Zahlung für das Jahr 2018" tätigen? für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar .Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frist für die Entrichtung freiwilliger Beiträge endet am 31.03. des Folgejahres. Da diese Frist in diesem Jahr aber an einem Sonntag endet, können entsprechende Zahlungen auch heute noch vorgenommen werden.

Gezahlt gilt der Beitrag dann am

- achten Tag vor der Wertstellung zugunsten des RV-Trägers

oder (falls es günstiger ist)

- am Tag der Belastung des Kontos bzw. Einzahlung bei der Bank (§ 6 RV-BZV).

Sie können den Beitrag aber natürlich auch direkt beim RV-Träger einzahlen. ;-)

Der Ablauf der Frist wird durch ein Beitragsverfahren unterbrochen (§ 198 SGB VI). Hierbei lassen die RV-Träger regelmäßig eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei den beratenden Stellen gelten. Ein FAX an den RV-Träger (Versicherungsnummer angegeben) reicht aber auch aus.

Eine E-Mail reicht regelmäßig nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

chiam 29.03.2019 | 18:43
Ein Antrag ist schon erforderlich, weil Sie noch bestimmte Angaben machen müssen; es muß geklärt werden, daß Sie tatsächlich zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Am sichersten dürfte Folgendes sein: Stellen Sie den Antrag (V0060) online *und* überweisen Sie schon mal das Geld. Außer der Versicherungsnummer und der Angabe, daß es freiwillige Beiträge sind, sollten Sie noch den exakten Zeitraum angeben (z.B. „01/2018–12/2018“ oder „05/2018–10/2018“ o.ä.). Online-Anträge: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
W*lfgangam 29.03.2019 | 18:43
Hallo G.Friedrich, alter Verwaltungsgrundsatz/was will der = 'konkludentes Handeln'. In diesem Sinne ist die Einzahlung als rechtzeitige Antragstellung für eine freiwillige Versicherung innerhalb der zulässigen Einzahlungsfrist (2019 bis 01.04.) zu werten. Die rechtliche Zulässigkeit wird im Nachhinein geprüft/durfte der das?. Noch einfacher ist es, wenn Sie bis zum 01.04. einen Beratungstermin vereinbaren (DRV/online oder örtliches Versicherungsamt/Montag geht auch noch analog, ggf. E-Mail) und sich zunächst informieren wollen - wenn Sie dann in 2-3 Monaten/früherer Termin gibt es kaum, informiert sind und dann erst den schriftlichen Antrag zur freiwillige Versicherung für 2018 stellen ...alles OK, Frist für 2018 noch eingehalten/Sie dürfen nachzahlen – und Sie können noch ein paar Monate länger die zurückgehaltenen Goldbarren polieren :-) Gruß w.
Verschlafenam 29.03.2019 | 20:11
Wie kann man nur auf den letzten Drücker so eine Entscheidung treffen wollen? Peinlich und unverständlich!
DiploReam 01.04.2019 | 13:18
Kann man auch noch als Rentner freiwillige beiträge nach-/einzahlen? Danke!
Rehaam 01.04.2019 | 16:01
Ja kannst du. Du musst dich aber spurten.Insbesondere Versicherte, die durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten möchten, sollten den 1. April keinesfalls versäumen. Schon eine Beitragslücke von nur einem Monat genügt, um die Anwartschaft zu verlieren. Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.
chiam 01.04.2019 | 16:20
Ja, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist oder es sich um eine Teilrente handelt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026