Hallo Wissensdurstig,
sofern die Mindestversicherungsdauer (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist, besteht die Möglichkeit ab dem Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Diese ist mit einem Abschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme gegenüber der Regelaltersrente verbunden. Um den Abschlag zu mindern, besteht die Möglichkeit eine Ausgleichszahlung nach § 187a zu beantragen. Dafür nutzt man das Formular V0210 (zu finden im Online-Service der Deutschen Rentenversicherung). Ihnen wird dann mitgeteilt, wie hoch eine Ausgleichszahlung maximal ausfallen kann, wenn Sie die Rente ab 63 Jahren nutzen möchten. Wenn eine solche Ausgleichszahlung getätigt wird, wird dadurch keine abschlagsfreie Rente erworben!
Empfehlenswert ist eine individuelle Beratung, in der man Ihnen Vor- und Nachteile der Ausgleichszahlung erläutern kann. Beratungen können als persönliche, telefonische oder Videoberatung vereinbart werden.
Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
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