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Experten-Antwort

freiwilliger Beitrag bei vorzeitigem Rentenbeginn, bin 1962 geb.

von Wissensdurstig10.04.2024 | 14:43
192 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Mitarbeitende, ich will bis 2029 März arbeiten (mein regulärer Arbeitsbeginn). Nichtsdestotrotz interessiert mich, wieviel ich an freiwilligen Beträgen einzahlen müsste, um 2025 mit 63 Jahren bereits in Rente gehen zu können OHNE ABSCHLÄGE. Das darf ich als langjährig Versicherte ab 07 2025 mit Abschlag von 13,2 % aus der Renteninfo von 8-2023 entnehme ich eine Regealtersrentenbetrag von 1.479,40 Euro, der am 01.03.2029 1755,03 Euro betragen würde voraussichtlich. Können Sie mir weiterhelfen? DAnke Wissensdurstig

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.04.2024 | 08:49

Hallo Wissensdurstig,

sofern die Mindestversicherungsdauer (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt ist, besteht die Möglichkeit ab dem Monat nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen. Diese ist mit einem Abschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme gegenüber der Regelaltersrente verbunden. Um den Abschlag zu mindern, besteht die Möglichkeit eine Ausgleichszahlung nach § 187a zu beantragen. Dafür nutzt man das Formular V0210 (zu finden im Online-Service der Deutschen Rentenversicherung). Ihnen wird dann mitgeteilt, wie hoch eine Ausgleichszahlung maximal ausfallen kann, wenn Sie die Rente ab 63 Jahren nutzen möchten. Wenn eine solche Ausgleichszahlung getätigt wird, wird dadurch keine abschlagsfreie Rente erworben!

 

Empfehlenswert ist eine individuelle Beratung, in der man Ihnen Vor- und Nachteile der Ausgleichszahlung erläutern kann. Beratungen können als persönliche, telefonische oder Videoberatung vereinbart werden.

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

6 Antworten

Frankam 10.04.2024 | 14:51
Die Rente für langjährig Versicherte (frühestens mit 63) gibt es nur mit Abschlag. Diesen kann man durch Sonderzahlungen ausgleichen. Antrag stellen!
Königam 10.04.2024 | 15:02
Füllen Sie den Vordruck V0210 aus und übersenden diesen an Ihren zuständigen Rententräger. Aus der dann folgenden Auskunft können Sie die möglichen Ausgleichszahlungen ersehen!
Mikeam 10.04.2024 | 15:06
Außerdem kann man nur die Abschläge ausgleichen. Die fünf Jahre Einzahlungen, die Ihnen verloren gehen, können Sie mit nichts ausgleichen.
Alternativenam 11.04.2024 | 11:18
1. Einfachste Lösung wie bereits beschrieben: Antrag stellen, Bescheid abwarten. Die DRV ist dann 3 Monate an die Konditionen im Bescheid gebunden, Sie dürfen wählen, ob Sie das Angebot des Ausgleichs überhaupt annehmen wollen (und in welcher Höhe) oder nicht. 2. Beratungstermin ausmachen und alles vom Berater erklären lassen und ggf. direkt Antrag stellen. 3. Grobe Überschlagsrechnung selber machen: Die DRV geht zur Berechnung von aktuellen Daten zum Zeitpunkt des Antrags aus (erwartete Beiträge wie bisher, Rentenpunkt-Kosten, ...) und berechnet die Anzahl Rentenpunkte, die Sie durch die vorgezogene Rente verlieren würden (abhängig von der Anzahl der Monate). Diese Anzahl Rentenpunkte dürfen Sie kaufen, wodurch Sie aktuell berechneten Unterschiedsbetrag der Renten ausgleichen. Die Rente selbst wird aber formal trotzdem mit Abschlägen errechnet. Da sich Rentenwert und Rentenpunktekosten im Lauf der Jahre ändern werden, wahrscheinlich auch die Beiträge bis zum Regelaltersbeginn, ist die Berechnung und der Ausgleich immer nur auf Basis einer Prognose, die mehr oder weniger zutreffen kann. Die betreffenden Rechengrößen (aktuell) lassen sich im Internet finden, Prognosen dürfen Sie selbst schätzen. Sieze z.B. auch: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/allgemein-rente/rentenminderu… https://www.n-heydorn.de/rentenausgleich.html…
Rechenkünstleram 11.04.2024 | 17:33
Wenn man davon ausgeht, dass Ihr Gehaltsniveau in den letzten Jahren gleich geblieben ist und in der letzten Renteninfo die Daten bis Dezember 2023 berücksichtigt waren, ergibt der Rentenhöhenrechner für die Rente mit 63 eine Höhe von 1.353 EUR. Daraus folgt, dass der auszugleichende Abschlag 13,2% = 206 EUR beträgt. Das würde bei Zahlung im Jahr 2024 etwas mehr als 53.000,- EUR kosten.
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