Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Freiwilliges Mitglied als Arzt

von Th Stu03.02.2020 | 17:23
88 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beginne nun meine Arbeitstätigkeit als Arzt. Damit bin ich beim ärztlichen Versorgungswerk pflichtversichert und soll mich auf Wunsch des Arbeitgebers von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Vor kurzem hatte ich einen Termin bei einem ihrer Kollegen. Dieser sagte mir, dass ich nur noch 17 Beitragsmonate zu leisten habe, um einen Rentenanspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu besitzen. Da ich mich jedoch laut meinem Arbeitgeber befreien muss, meinte ihr Sachberarbeiter, dass ich die Möglichkeit habe, freiwillig gesetzlich rentenversichert zu sein, um die restlichen 17 Beitragsmonate abzuleisten. Die freiwillige Mitgliedschaft müsse nicht direkt an meiner bisherige Beitragszeit angekoppelt sein, sodass ich auch später im Verlauf meiner Arbeitsbeschäftigung die freiwilligen Beiträge leisten könne. Erlöschen jedoch nicht meine bisherigen Beiträge, sobald ich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stelle ohne zugleich eine freiwillige Mitgliedschaft einzugehen? Die Beiträge werden ja dann schließlich an mich ausgezahlt. Vielen dank für Ihre Auskunft Mit freundlichen Grüßen Th Stu

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 18:33

Übrigens:

Es gibt keine Frist für die Beitragserstattung. Höchstens eine "Wartefrist" von 24 Kalendermonaten.

Somit können Sie sich noch einige Jährchen überlegen, was für Sie am sinnvollsten ist.

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 18:32

Hallo Th Stu,

wenn Sie zum Personenkreis gehören, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie sich Ihre bisherigen Beiträge erstatten lassen, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt ist.

Dennoch sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Sie können also durchaus freiwillige Beiträge nachzahlen, um einen Rentenanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.

3 Antworten

Schadeam 03.02.2020 | 17:54
Klar, wenn Sie sich die Beiträge erstatten lassen, sind Die weg. Wenn nicht können Sie jederzeit - auch noch mit 65 - die paar Monate zahle, die fehlen.
W°lfgangam 03.02.2020 | 19:08
MUSS - hmm? ...da mache ich mal ein Fragezeichen dran. Sie sind - aufgrund Ihrer Beschäftigung/Arzt - im Versorgungswerk 'zwangsversichert' und _können_ sich somit von der DRV-Pflicht befreien lassen. Im Umkehrschluss heißt das ja, dass, wenn Sie sich nicht von der DRV befreien lassen, Sie dann auch keine Beiträge ins Versorgungswerk einzahlen müssen ...das werden die dann im Versorgungswerk doch wohl etwas anders sehen ;-) Das eine schließt das andere aber nicht aus, Sie können in beiden System versichert sein und jeweils nicht aufeinander anrechenbare Altersversorgungsansprüche erwerben ...natürlich bei 'doppelter' Beitragslast ;-) Von der Beitragserstattung sollten Sie zunächst Abstand nehmen (damit gehen auch alle Ihre Ausbildungszeiten in der DRV verloren ...Schule + Studium machen schon ein paar Jahre aus, Ihr Rentenkonto wird komplett gelöscht), wer weiß, wie Ihre berufliche Situation in eine paar Jahren/Jahrzehnten aussieht /die Gesetze in der DRV, und was vielleicht rentenrechtlich hintendran fehlen könnte ...nur weil ein paar 1000 EUR vorschnell erstattet worden sind und alle DRV-Zeiten einfach weg sind. > Die freiwillige Mitgliedschaft müsse nicht direkt an meiner bisherige Beitragszeit angekoppelt sein, sodass ich auch später im Verlauf meiner Arbeitsbeschäftigung die freiwilligen Beiträge leisten könne. Ja! > Erlöschen jedoch nicht meine bisherigen Beiträge, sobald ich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung stelle Nein, Ihr Rentenkonto bleibt 'aktiv'. Mit der Befreiung entgehen Sie lediglich der zusätzlichen Versicherungspflicht (neben den Beiträgen zum Versorgungswerk) in der DRV. Gruß w.
Th Stuam 04.02.2020 | 16:03
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Diese werde ich beherzigen. Sehr eindrucksvoll, wie schnell hier einem geholfen wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026