Übrigens:
Es gibt keine Frist für die Beitragserstattung. Höchstens eine "Wartefrist" von 24 Kalendermonaten.
Somit können Sie sich noch einige Jährchen überlegen, was für Sie am sinnvollsten ist.
Hallo Th Stu,
wenn Sie zum Personenkreis gehören, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie sich Ihre bisherigen Beiträge erstatten lassen, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt ist.
Dennoch sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Sie können also durchaus freiwillige Beiträge nachzahlen, um einen Rentenanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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