Hallo Th Stu,
wenn Sie zum Personenkreis gehören, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, können Sie sich Ihre bisherigen Beiträge erstatten lassen, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren noch nicht erfüllt ist.
Dennoch sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Sie können also durchaus freiwillige Beiträge nachzahlen, um einen Rentenanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.