Wenn Sie innerhalb von maximal 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrentenart wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6.
Ihre Altersrente kann dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger ausfallen als Ihre EM-Rente.
Wenn jemand wie Sie recht viele Jahre eine EM-Rente bezogen haben wird, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Altersrente höher ausfällt als die EM-Rente, auch wenn Sie noch ein paar Jahre zusätzliche Beiträge erhalten haben würden während des EM-Rentenbezugs.
Zum Altersrentenbeginn macht die DRV zwei Rechungen, einmal für die EM-Rente zum aktuellen Stand mit den Zurechungszeite-Entgeltpunkten und einmal die Altersente mit allen, also auch nach dem Leistungsfall erworbenen persönlichen Entgeltpunkten, aber natürlich OHNE die Entgeltpunkte aus der EM-REntenzurechnungszeit!
Die höhere der beiden Renten wird dann als Altersrente ausgezahlt.
Zusätzliche freiwillige Einzahlungen nach dem Leistungsfall der Rente bringen Ihnen also nur dann etwas, wenn Sie mit diesen durch Rentenbeiträge erworbenen Entgeltpunkten tatsächlich auf mehr Entgeltpunkte kommen als mit den Entgeltpunkten aus der Zurechungszeit. Und auch dann wird ein großer Teil der teuer erworbenen Entgeltpunkte verpuffen, bis das EP-Niveau mit den Zurechnungszeit-EP überhaupt erreicht bzw. aufgeholt ist.
Sie können das ja einmal mit Ihren Zahlen überschlagen.
Genau rechnet Ihnen das die Rentenversicherunng dann auf Antrag in Proberechungen aus. Das aber noch nicht jetzt, sondern erst in einigen Jahren, wenn sich die Frage konkret stellt.
Erst dann können Sie funndiert entscheiden, ob zusätzlich teuer erworbene Entgeltpunkte überhaupt etwas bringen oder nicht.
Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass das finanziell sinnvoll wäre.