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Experten-Antwort

Freizügigkeitskonto und Rente.

von Vector06.02.2022 | 16:38
263 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage: habe früher in der Schweiz gearbeitet und ein paar Franken auf Freizügigkeitskonto gesammelt. jetzt arbeite ich wieder in Deutschland und soll das Geld an deutsche Rentenversicherung überweisen lassen. was und, vor allem, wie soll ich vorgehen um fehlende Beitragsmonate zu reduzieren? Danke voraus, Vector

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2022 | 10:53

Guten Morgen Vector,

sorry, aber die Bezeichnung „Freizügigkeitskonto“ ist mir unbekannt. Und wer hat sie aufgefordert, „das Geld an die deutsche Rentenversicherung“ überweisen zu lassen?

Haben Sie in der Schweiz Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung in die dortige Rentenversicherung gezahlt? Waren das vielleicht nur ein paar wenige Monate (unter 1 Jahr)?

Sie können und sollten zunächst hier in Deutschland bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle eine Kontenklärung beantragen, in der Sie evtl. Lücken im Versicherungsverlauf und auch die Zeit in der Schweiz klären lassen. In der Regel ist es so, dass beide Länder für wartezeitrechtliche Prüfungen die im jeweils anderen Land zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten mit berücksichtigen und dann jedes Land „seine“ Leistung zahlt.

Setzen Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin zur Kontenklärung. Man wird Ihnen dann auch nochmal zum Procedere mit den schweizer Beiträgen Auskunft geben können.

2 Antworten

BVG - 2. Säuleam 07.02.2022 | 11:15
An die auf dem Freizügigkeitskonto angesammelten "Fränkli" kommen sie nicht so ohne weiteres heran. Wie und wann erfahren sie in folgendem link: https://www.swisslife.ch/de/private/blog/freizuegigkeitskonto-wi… Da sie anscheinend in Deutschland pflichtversichert sind, scheidet eine freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung aus. Wenn bei Ihnen jedoch die Voraussetzungen zum Ausgleich von Rentenminderungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente erfüllt sein sollten können sie einen entsprechenden Antrag nach § 187a SGB VI (Sozialgesetzbuch) bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html…
Schadeam 07.02.2022 | 11:24
....das sind Gelder aus der Pensionskasse/ Betriebsrente....und die können nicht "einfach so" an die DRV übertragen werden. Als Arbeitnehmer in D sind Sie auch nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Bliebe also nur die etwaige Nachzahlung für Schulzeiten oder der Ausgleich für Abschläge - aber das hat mit dem CH Freizügigkeitskonto wiederum nichts zu tun. LG Was Sie mit dem Geld irgendwann bei Fälligkeit machen, ist "Ihr Problem".
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