Guten Morgen Vector,
sorry, aber die Bezeichnung „Freizügigkeitskonto“ ist mir unbekannt. Und wer hat sie aufgefordert, „das Geld an die deutsche Rentenversicherung“ überweisen zu lassen?
Haben Sie in der Schweiz Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung in die dortige Rentenversicherung gezahlt? Waren das vielleicht nur ein paar wenige Monate (unter 1 Jahr)?
Sie können und sollten zunächst hier in Deutschland bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle eine Kontenklärung beantragen, in der Sie evtl. Lücken im Versicherungsverlauf und auch die Zeit in der Schweiz klären lassen. In der Regel ist es so, dass beide Länder für wartezeitrechtliche Prüfungen die im jeweils anderen Land zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten mit berücksichtigen und dann jedes Land „seine“ Leistung zahlt.
Setzen Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin zur Kontenklärung. Man wird Ihnen dann auch nochmal zum Procedere mit den schweizer Beiträgen Auskunft geben können.
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