Hallo Egemen,
der durch das FRG berechtigte Personenkreis ist eindeutig festgelegt. Darunter fallen anerkannte Vertriebene, Aussiedler bzw. Spätaussiedler nicht aber Asylberechtigte. Damit können ihre im Herkunftsgebiet zurückgelegten Zeiten nicht in der deutschen Rente übernommen werden.