Freiwillige Beiträge können Sie zwar während des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung zahlen, allerdings wirken diese sich neben der Zurechnungszeit regelmäßig nur rentensteigernd aus, soweit sie den Wert für die Zurechnungszeit (die später in der Altersrente zur Anrechnungszeit wird) übersteigen.