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FRG oder DPRA 1975

von Markus26.07.2009 | 13:16
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1 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zu den DPRA 1975. Ich bin 1989 von Polen nach Deutschland mit meiner Familie übergesiedelt, habe damals auch einen Vertriebenausweis erhalten und besitze seit dem die deutsche Staatsangehörigkeit. Meine in Polen gezahlten Beiträge in die Rentenkasse wurden nach dem FRG berechnet, d.h es wurde immer der Faktor 0,6 bei den Entgeldpunkten vorgesetzt. Jetzt habe ich gelesen, dass wenn man das DPRA 1975 anwenden kann, der Faktor 0,6 wegfallen würde und die Entgeldpunkte 1:1 übernommen werden könnten. Kann mir jemand mittielen, warum meine Rente nach dem FRG und nicht unter Berücksichtigung des DPRA 1975 berechnet worden ist?? Da ich vor dem 31.12.1990 einen unbefristeten Aufenthaltstatus hatte, müsste ich dem DPRA 1975 unterliegen, oder?? Für Antworten auf meine Frage wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.07.2009 | 09:15

Vom DPRA 1975 werden auf deutscher Seite grundsätzlich alle Personen erfasst, die am 31.12.1990 (Stichtag) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten und weiterhin haben und bis zu diesem Zeitpunkt Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten oder gleichgestellte Zeiten in Polen zurückgelegt haben. Allerdings sind nicht alle in Polen zurückgelegten Zeiten abkommensrelevant. So können beispielsweise Zeiten der selbständigen Tätigkeit in Polen nur dann auf der Grundlage des DPRA 1975 ins deutsche Rechtssystem eingegliedert werden, wenn der Versicherte zuletzt in Polen Arbeitnehmer gewesen ist. Wurde dagegen zuletzt in Polen eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, ist der Versicherte aus dem anspruchsberechtigten Personenkreis der Arbeitnehmer ausgeschieden, mit der Folge, dass die Zeiten der selbständigen Tätigkeit nicht abkommensrelevant sind und damit nur bei Personenkreiszugehörigkeit zum FRG allein auf der Grundlage des FRG berücksichtigt werden können (Absenkung der FRG-Entgeltpunkte - Faktor 0,6). Wegen weiterer Besonderheiten zum DPRA 1975, insbesondere auch wegen eventueller Auswirkungen, die sich aufgrund des Beitritts Polens zur Europäischen Union ergeben können, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden.

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