Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

FRG-Rente bei erneutem Zuzug wieder möglich?

von Yusa12.05.2015 | 15:44
1332 Ansichten
5 Antworten
Ein nach § 4 BFVG anerkannter Spätaussiedler ist 2007 nach Deutschland zugezogen und hat aus den in Russland zurückgelegten Zeiten eine Rente von der DRV bezogen. 2013 ist er nach Russland zurückgekehrt, die Rentenzahlung wurde deshalb eingestellt. Sollte er jetzt wieder nach Deutschland einreisen und hier dauerhaft leben, könnte er dann auch wieder eine Altersrente mit dem FRG-Zeiten bekommen, oder dies nicht mehr möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2015 | 11:29

Hallo Yusa,

nach § 31 des Fremdrentengesetzes (FRG)sind Rentenzahlungen aus Russland vorrangig zu prüfen. Der Spätaussiedler ist somit gehalten, seine Ansprüche aus dem Ausland geltend zu machen.

Im Übrigen stimmen wir den Ausführungen von W*lfgang zu.

4 Antworten

Falke63am 12.05.2015 | 16:02
nein. Die früheren FRG Zeiten werden nach erneutem Zuzug nicht mehr mit berücksichtigt.
W*lfgangam 12.05.2015 | 19:19
Hallo Yusa, sofern er weiterhin die russ. Staatsangehörigkeit hat, sollte er seinen russ. Rentenanspruch noch in Russland aktivieren - hat er wahrscheinlich schon längst - und dafür Sorge tragen, wer sich künftig um den Empfang der Zahlung 'kümmert'; als russ. 'Alt-Rente' wird sie möglicherweise sogar noch nach D gezahlt (Zahlungsstopp von RU-Neurenten seit 01.01.2015 nach D) ...da muss er den russischen Rentenfont fragen. Die FRG-Zeiten sind bei erneuter Wohnsitznahme in D weg (siehe Beitrag von Falke63), lediglich aus deutschen Zeiten könnte ein Rentenanspruch bestehen – da die Rente aber eingestellt worden ist, dürften solche Zeiten nach erstem Zuzug wohl gar nicht entstanden sein. Solche Informationen holt man typischer bereits beim ersten Wegzug/Einstellung der Rente ein! Gruß w.
W*lfgangam 13.05.2015 | 21:28
Hallo Experte/in, das mag die DRV *) ja nach wie vor so gerne sehen/Versicherte damit 'nötigen'. Das BSG ist da andere Auffassung, dass nur bei tatsächlicher Zahlung eine Verrechnung möglich ist - nicht bereits bei einem hypothetischen Anspruch, der nicht aktiviert wird. Ergänzend dazu dieser Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_pi1[… Oder haben Sie dazu eine andere/neuere Rechtsprechung für Ihre 'Meinung parat? – jetzt aber nicht mit der Antwort kneifen? ;-) Gruß w. *) für andere Sozialleistungsträger gibt es dazu mM noch keine diesbezügliche Rechtsprechung. Aber z.B. Jobcenter ist da ja so was von weit entfernt aus dieser Materie, die kommen nicht mal auf den Gedanken, dass sich dieser Personenkreis tatsächlich die russ. Rente zahlen lässt/sie anzurechnen ist/in diesem Fall tatsächlich zu beantragen ist(!) – man hört ja so einiges aus Kundengesprächen, 'vergisst' aber auch schnell wieder *g
GroKoam 14.05.2015 | 08:29
Der Spätaussiedler ist somit gehalten, seine Ansprüche aus dem Ausland geltend zu machen.
Hallo Experte/in, das mag die DRV *) ja nach wie vor so gerne sehen/Versicherte damit 'nötigen'. Das BSG ist da andere Auffassung, dass nur bei tatsächlicher Zahlung eine Verrechnung möglich ist - nicht bereits bei einem hypothetischen Anspruch, der nicht aktiviert wird. Ergänzend dazu dieser Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_pi1[… Oder haben Sie dazu eine andere/neuere Rechtsprechung für Ihre 'Meinung parat? – jetzt aber nicht mit der Antwort kneifen? ;-) Gruß w. *) für andere Sozialleistungsträger gibt es dazu mM noch keine diesbezügliche Rechtsprechung. Aber z.B. Jobcenter ist da ja so was von weit entfernt aus dieser Materie, die kommen nicht mal auf den Gedanken, dass sich dieser Personenkreis tatsächlich die russ. Rente zahlen lässt/sie anzurechnen ist/in diesem Fall tatsächlich zu beantragen ist(!) – man hört ja so einiges aus Kundengesprächen, 'vergisst' aber auch schnell wieder *g
Und wieder neigt sich ein einsamer Tag dem Ende zu.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026