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FRG-Zeiten

von Sepp30.10.2007 | 20:40
1289 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe seit Jan. 2002 Regelaltersrente (mit 65 Jahren). Nachdem damals bei meinen FRG-Zeiten ein Faktor 0,6 angewendet wurde, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Darauf hin hat mir die BFA im Juni 2002 geschrieben, dass sie den Widerspruch gegen den Rentenbescheid bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ruhen lassen würde. Seither habe ich nichts mehr gehört von der BfA. Was ist inzwischen beim Bundesverfassungsgericht aus der Sache geworden? Liegt schon eine Entscheidung vor?

4 Antworten

Schiko.am 30.10.2007 | 22:36
Kaum vorstellbar, dass sich für ihre altersrente bei rentengewährung mit 65 jahren und 0,60 be- rechnungsfaktor das bundesverfassungsgericht befasst. Da muss es sich doch um eine wirklich allgemein zu bean- standende sachlage handeln über das dieses gericht entscheidet. Warum eigentlich wird nur der faktor mit 0,60 zu grunde gelegt ? Erstaunlich auch, warum sie seit 2002 bei der deutschen rentenversicherung noch nicht reklamierten, immerhin sind 5 jahre vergangen. Wäre schön wenn sie dies hier noch berichten, könnte ja auch für andere rentenberzieher aufklärend sein. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.
Echoam 30.10.2007 | 23:42
Mit Art.6 § 4c Abs. 2 FANG wurde inzwischen eine Übergangsregelung für die betroffenen Rentner geschaffen. Sicher werden Sie in Kürze von der DRV Bund eine entsprechende Nachricht bekommen. Oder Sie bringen sich mit einem kurzem Schreiben in Erinnerung!
Michael1971am 31.10.2007 | 06:39
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes ist ergangen, der Gesetzgeber hat auch eine Übergangsregelung geschaffen. Mit einem Rentenbeginn 2002 fallen Sie aber nicht unter diese Übergangsregelung, so dass Ihr zurückgestellter Widerspruch aller Voraussicht nach als unbegründet zurückgewiesen wird.
Michael1971am 02.11.2007 | 08:45
Nachdem der Zuschlag unabhänig vom tatsächlichen Rentenbeginn bis zum 30.06.2000 rückwirkend auf Null abgeschmolzen wird, erhält keiner mit einem Rentenbeginn ab 01.07.2000 den Zuschlag.
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