Hallo Schreia,
durch einen früheren Rentenbeginn haben Sie weitere Abschläge. Diese Abschläge fallen jedoch nicht höher aus. Die genaue Darstellung der Berechnungswege ist allerdings sehr komplex.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mittels des Vordrucks V0210 (im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung) eine neue Berechnung - zum nunmehr gewünschten Beginn der vorgezogenen Altersrente - erstellen zu lassen.
Darin können Sie dann genau erkennen, wie hoch die Rente unter Berücksichtigung der weiteren Abschläge sowie des bereits geleisteten Ausgleichsbetrages ist. Gleichzeitig wird Ihnen der zusätzlich mögliche Ausgleichsbetrag angegeben.
Für weitere Fragen, nehmen bitte direkt Kontakt mit Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle auf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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