Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Früher in Rente

von Schreia11.11.2024 | 17:26
215 Ansichten
3 Antworten
Ich habe eine Rentenausgleichszahlung geleistet um ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen zu können. Was passiert,wenn ich jetzt noch früher in Rente gehen möchte? Ab wann werden dann die 0,3 Prozent abgezogen? Ab regulärem Renteneintritt mit 67 oder ab 65 durch die Ausgleichszahlung? Werden die Abschläge also dadurch höher? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2024 | 18:01

Hallo Schreia,

 

durch einen früheren Rentenbeginn haben Sie weitere Abschläge. Diese Abschläge fallen jedoch nicht höher aus. Die genaue Darstellung der Berechnungswege ist allerdings sehr komplex.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mittels des Vordrucks V0210 (im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung) eine neue Berechnung - zum nunmehr gewünschten Beginn der vorgezogenen Altersrente - erstellen zu lassen.

 

Darin können Sie dann genau erkennen, wie hoch die Rente unter Berücksichtigung der weiteren Abschläge sowie des bereits geleisteten Ausgleichsbetrages ist. Gleichzeitig wird Ihnen der zusätzlich mögliche Ausgleichsbetrag angegeben.

 

Für weitere Fragen, nehmen bitte direkt Kontakt mit Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle auf.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

2 Antworten

KSCam 11.11.2024 | 17:54
Mit der Ausgleichszahlung haben Sie zusätzliche Entgeltpunkte erworden, die Ihre Rente erhöhen. Gehen Sie in die Regelaltersrente (spätestens 67) oder in die AR für bes. langj. Versicherte (spätestens 65) ist die Rente abschlagsfrei - und durch die gekauften Punkte halt höher. Wählen Sie die AR für langjährig Versicherte haben Sie für jeden Monat, den Sie vor Regelalter gehen 0,3% Abschlag - auch aus den gekauften Punkten.
Flüsteraam 12.11.2024 | 10:41
Wer macht denn auch sowas? Da beantragt man doch erstmal die maximal möglichen RMAusgleich (ab 63) und zahlt dann, soviel und wann man möchte und geht dann in Rente, wann es einem am besten paßt. Sie dürfen jederzeit einen neuen RMAusgleichsantrag stellen ... Die Abzüge haben Sie trotz Ausgleich ab dem Monat, an dem Sie vor der Regelaltersrente in Rente gehen. Sie haben bisher lediglich die Rente soweit erhöht, daß die Abschläge betragsmäßig (ab 65) ausgeglichen wurden. Hatten Sie seit dem letzten Antrag höhere RV-Beiträge einbezahlt, dürften sich die ausgleichbaren Abschläge etwas erhöht haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026