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Experten-Antwort

Früher in Rente

von Josef13.01.2025 | 17:17
210 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin 63Jahre alt werde am 02.02.2025 64Jahre ich müsste noch bis 2027 arbeiten .Möchte aber mit 65 Jahren aufhören .Da ich gesundheitlich die Arbeit nicht mehr machen kann möchte ich mich krankschreiben lassen bis ich 65Bin oder kündigen danach in die Arbeitslosigkeit bis ich meine 45Jahre voll habe.Was ist besser?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie gesundheitlich die Arbeit nicht mehr machen können, sollte ein Antrag auf EMR gestellt werden. Wahrscheinlich macht in diesem Alter LTA keinen Sinn mehr.

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6 Antworten

Träumen Sie weiteram 13.01.2025 | 18:07
Wenn Sie dauerhaft schwer krank sind, sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Sie werden im Ünrigen kaum einen Arzt finden, der Sie 1,5 Jahre lang krank schreiben würde. Im Übrigen kriegen die Ärzte auch ordentlich Druck von den Krankenkassen bei solch lange laufenden AU-Bescheinigungen. Das nervt die meisten Ärzte ungemein.... Und falls Sie doch einige Monate AU geschrieben sind (manchmal auch schon nach wenigen Wochen), wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Krankenkasse bei Ihnen melden, Sie dauerhaft nerven (die haben dafür sogar Spezialisten, die den ganzen TAg nicht sanderes machen las Kranke unter Druck zu setzen) und Sie zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes. Wenn Sie dem nicht fristgemäß nachkommen, wird das Krankengeld dann sofort ersatzlos gestrichen. Wen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen, gibt es in den meisten Fällen zunächst eine Sperre von 12 Monaten und die Gesamtbezugsdauer wird um ein Viertel reduziert. Dann gibt es also keine 2 Jahre ALG1, sondern maximal 18 Monate. Und inzwischen dürfen Sie damit rechen, auch mit 60 Jahren noch mit diversen "Maßnahmen" beglückt zu werden und sogar zum Bewerbungschreiben gedrängt zu werden. Man hört öfters, dass Zeitarbeitsfiemen auch ältere Arbeitnehmer inestelln. Viel Spaß dann damit! Die bequeme "soziale Hängmatte" würde das alles also höchtwahrscheilich nicht. Auch "witzig" bei Ihren Ideen: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden im Zeitraum von 2 Jahren vor dem Beginn der abschlagsfreien "Rente für besonders langjährig Versicherte" natürlich NCHT auf das Erreichen der dafür notwendigen 45 Jahre Wartezeit angerechnet (außer der Betrieb geht insolvent oder stellt seine Geschäftstätigkeit komplett ein). Und ob es bei entsprechenden Wahlerfolgen von CDU, FDP und AfD diese Rentenart (und dieses lange ALG1) noch lange geben wird, ist sowieso mehr als zweifelhaft.
Auch nettam 14.01.2025 | 10:48
Zitat von Träumen Sie weiter anzeigenausblenden
Träumen Sie weiter schrieb

Wenn Sie dauerhaft schwer krank sind, sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Sie werden im Ünrigen kaum einen Arzt finden, der Sie 1,5 Jahre lang krank schreiben würde. Im Übrigen kriegen die Ärzte auch ordentlich Druck von den Krankenkassen bei solch lange laufenden AU-Bescheinigungen. Das nervt die meisten Ärzte ungemein....

Und falls Sie doch einige Monate AU geschrieben sind (manchmal auch schon nach wenigen Wochen), wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Krankenkasse bei Ihnen melden, Sie dauerhaft nerven (die haben dafür sogar Spezialisten, die den ganzen TAg nicht sanderes machen las Kranke unter Druck zu setzen) und Sie zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes. Wenn Sie dem nicht fristgemäß nachkommen, wird das Krankengeld dann sofort ersatzlos gestrichen.

Wen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen, gibt es in den meisten Fällen zunächst eine Sperre von 12 Monaten und die Gesamtbezugsdauer wird um ein Viertel reduziert. Dann gibt es also keine 2 Jahre ALG1, sondern maximal 18 Monate.

Und inzwischen dürfen Sie damit rechen, auch mit 60 Jahren noch mit diversen "Maßnahmen" beglückt zu werden und sogar zum Bewerbungschreiben gedrängt zu werden. Man hört öfters, dass Zeitarbeitsfiemen auch ältere Arbeitnehmer inestelln. Viel Spaß dann damit!

Die bequeme "soziale Hängmatte" würde das alles also höchtwahrscheilich nicht.

Auch "witzig" bei Ihren Ideen: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden im Zeitraum von 2 Jahren vor dem Beginn der abschlagsfreien "Rente für besonders langjährig Versicherte" natürlich NCHT auf das Erreichen der dafür notwendigen 45 Jahre Wartezeit angerechnet (außer der Betrieb geht insolvent oder stellt seine Geschäftstätigkeit komplett ein).

Und ob es bei entsprechenden Wahlerfolgen von CDU, FDP und AfD diese Rentenart (und dieses lange ALG1) noch lange geben wird, ist sowieso mehr als zweifelhaft.

AfD-Pläne zum Arbeitslosengeld: https://www.n-tv.de/politik/AfD-will-Arbeitslose-finanziell-dras… Darum Augen auch bei der Wahl
wahlam 14.01.2025 | 12:12
Das ist besser: Nehmen Sie sofort die Rente für langjährig Versicherte (ab 63) mit Abschlägen. Sie dürfen auch die Abschläge durch Einzahlungen ausgleichen ggf. sogar mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers und Ihre Beiträge u.U. auch von der Steuer absetzen.
Oh Mannam 14.01.2025 | 13:30
Was Sie so alles möchten. Hört sich nach Drückebergerei an. So einfach geht das aber nicht.
Maximilianeam 14.01.2025 | 22:07
Der Mann ist 63 und gesundheitlich angeschlagen. Wo bitte ist er da Drückeberger. So etwas können Sie bei den Mittdreißiger EMRler sagen. Nichts geleistet und schon Rente.
Fragezeichenam 15.01.2025 | 17:23
Zitat von Träumen Sie weiter anzeigenausblenden
Träumen Sie weiter schrieb

Wenn Sie dauerhaft schwer krank sind, sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Sie werden im Ünrigen kaum einen Arzt finden, der Sie 1,5 Jahre lang krank schreiben würde. Im Übrigen kriegen die Ärzte auch ordentlich Druck von den Krankenkassen bei solch lange laufenden AU-Bescheinigungen. Das nervt die meisten Ärzte ungemein....

Und falls Sie doch einige Monate AU geschrieben sind (manchmal auch schon nach wenigen Wochen), wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Krankenkasse bei Ihnen melden, Sie dauerhaft nerven (die haben dafür sogar Spezialisten, die den ganzen TAg nicht sanderes machen las Kranke unter Druck zu setzen) und Sie zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern mit Einschränkung Ihres Dispositionsrechtes. Wenn Sie dem nicht fristgemäß nachkommen, wird das Krankengeld dann sofort ersatzlos gestrichen.

Wen Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen, gibt es in den meisten Fällen zunächst eine Sperre von 12 Monaten und die Gesamtbezugsdauer wird um ein Viertel reduziert. Dann gibt es also keine 2 Jahre ALG1, sondern maximal 18 Monate.

Und inzwischen dürfen Sie damit rechen, auch mit 60 Jahren noch mit diversen "Maßnahmen" beglückt zu werden und sogar zum Bewerbungschreiben gedrängt zu werden. Man hört öfters, dass Zeitarbeitsfiemen auch ältere Arbeitnehmer inestelln. Viel Spaß dann damit!

Die bequeme "soziale Hängmatte" würde das alles also höchtwahrscheilich nicht.

Auch "witzig" bei Ihren Ideen: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden im Zeitraum von 2 Jahren vor dem Beginn der abschlagsfreien "Rente für besonders langjährig Versicherte" natürlich NCHT auf das Erreichen der dafür notwendigen 45 Jahre Wartezeit angerechnet (außer der Betrieb geht insolvent oder stellt seine Geschäftstätigkeit komplett ein).

Und ob es bei entsprechenden Wahlerfolgen von CDU, FDP und AfD diese Rentenart (und dieses lange ALG1) noch lange geben wird, ist sowieso mehr als zweifelhaft.

Warum sollen Ärzte bei Krankheit nicht 1,5 Jahre lang krankschreiben ? Dafür sind Krankschreibungen AUCH gedacht, nicht nur, aber eben auch
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