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Experten-Antwort

Frührente ,Dauerrente

von Arzthelferin 4706.05.2024 | 13:34
189 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mier wurde als diagnose Akute cronische Angio ödem Ürtiker festgestellt. Wo ich jeden 2 Tag mit straken schmerzen und schwellungen leiden musste. Trotz Medikammenteneinnahme . Ich bin seit 1 Jahr wegen dieser Krankeit Krankgemeldet. Ich bin nicht arbeitsfaĥig da ich diese Medikammente einnehmen muss. Es hat starke Nebenwirkungen. Zsâtzlich muss ich mich aus diesem Grund jeden Monat impfen Lassen. In Deutschland habe ich vom Hausarzt ,HNO,Kardiologie, Zahnarzt,Allergiologie, Neurologie, Phsologie Ârzten Untersuchungen gehabt, um meine Krankheit festzustellen zukönnen. Mit der Langen Wartezeitprozessen. Habe ich auch gegen meiner Krankheit kâmpfen müssen. Und diese Zeit wahr für mich sehr schmerzhaft. Danach habe ich mich auch in der Türkei Privat von 3 Prof. wegen meiner unklaren Krankheit Untersuchen lassen,Es ist klar geworden Das es um Akute cronische Angio Ödeme Ürtiker handelt. ich leide auch unter pishcologischen Vorgeschichten Frage: Ich möchte Frührente Dauerrente beantragen. Ich habe möglichst alles genau geschildert. Ist in diesem Fall eine Frührente, Dauerrente bei einem vorweis Erfüllt. wie ist vorzugehen. Ich fühle mich nicht mehr Arbeitsfâhig Hochachtungsvoll an dass Experten-Team. Liebe Grüsse Arzthelferin 47

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arzthelferin47,

 

ob Ihre Erkrankungen ausreichen, um die medizinischen Voraussetzungen für eine (volle oder teilweise) Erwerbminderungsrente zu erfüllen, kann nur im Rahmen eines Rentenantrags (R0100) geprüft werden, für den zusätzlich auch die genannten Versicherungsvoraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit und 36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) vorliegen müssen. 

 

Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.

 

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.

 

Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie keine Teilzeitbeschäftigung finden können und deshalb arbeitslos sind.

 

Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten. Das heißt, sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

 

Ob bei Erfüllung dieser Voraussetzungen eine Rente als Dauerrente bewilligt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

 

Da es davon aber auch Ausnahmen gibt und Ihre persönliche Situation, sonstige Sozialleistungsansprüche (Krankengeld usw.) ebenfalls eine Rolle spielen können, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung durch unsere Auskunfts- und Beratungsstellen per Telefon, Video oder vor Ort. 

Mit den Beratern und Beraterinnen vor Ort und am Telefon können auch die Anträge gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Erwerbsminderungsrente beantragenam 06.05.2024 | 13:54
Sie stellen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit dem Formular R0100. Die DRV entscheidet dann zunächst, ob Sie vielleicht erst eine medizinische Rehabilitation machen sollen (Grundsatz: Reha vor Rente). Andernfalls wird der EM-Rentenantrag dann direkt bearbeitet und entschieden. Eine unbefristete, also dauerhafte EM-Rente wird dabei aber nur in sehr seltenen Fällen gewährt. Sie müssen beim Antrag mitwirken, also die geforderten Unterlagen einreichen und ggf. auch Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden gegenüber der DRV. Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, also mindestens 5 Jahre rentenrechtliche Wartezeit und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wenn Sie dann mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen und ggf. Klage beim Sozialgericht einlegen. Weitere Informationen hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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