Hallo Arzthelferin47,
ob Ihre Erkrankungen ausreichen, um die medizinischen Voraussetzungen für eine (volle oder teilweise) Erwerbminderungsrente zu erfüllen, kann nur im Rahmen eines Rentenantrags (R0100) geprüft werden, für den zusätzlich auch die genannten Versicherungsvoraussetzungen (Erfüllung der Wartezeit und 36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) vorliegen müssen.
Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Bei voller Erwerbsminderung kann ein Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen.
Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie keine Teilzeitbeschäftigung finden können und deshalb arbeitslos sind.
Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Berufsunfähigkeit als möglicher Leistungsfall erhalten. Das heißt, sie genießen weiterhin Berufsschutz und können nicht auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden. Gegebenenfalls erhalten sie eine halbe Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.
Ob bei Erfüllung dieser Voraussetzungen eine Rente als Dauerrente bewilligt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Da es davon aber auch Ausnahmen gibt und Ihre persönliche Situation, sonstige Sozialleistungsansprüche (Krankengeld usw.) ebenfalls eine Rolle spielen können, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung durch unsere Auskunfts- und Beratungsstellen per Telefon, Video oder vor Ort.
Mit den Beratern und Beraterinnen vor Ort und am Telefon können auch die Anträge gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung