Hallo Sophie,
Wenn Sie nach 35 Jahren in die Frührente gehen und weiterarbeiten, können Sie sich nur bei einem Minijob (derzeit bis maximal 556 Euro monatlich ) auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bei allen anderen bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen, auch wenn Sie bereits Rente beziehen. Dies gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei Versicherten, die ab dem 01.01.1964 geboren sind wird diese mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht, bei älteren Versicherten entsprechend dem Geburtsdatum abgestuft etwas eher.
Die Tatsache, dass bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung neben einer vorgezogenen Altersrente noch Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden, ist in soweit von Vorteil, als das hierdurch auch Ihre Rente noch steigt.
Wir empfehlen Ihnen auch, bei weitergehenden Fragen hierzu, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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