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Experten-Antwort

Frührer in Rente gehen

von Momo127.11.2024 | 20:04
450 Ansichten
4 Antworten
Ich 57 Jahre alt ,muss noch 5 Jahre arbeiten um besondere langjährige rentenversichert zu sein. Ich möchte aber nur 3 Jahre noch arbeiten. Frage; kann ich die fehlzeiten auch finanziell Ausgleich durch private Beitragszahlungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2024 | 07:40

Hallo Momo1,

 

wenn Sie im Moment 57 Jahre alt sin wäre der frühstmögliche Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren(Vorausgesetzt die Wartezeit von 45 Jahren ist erfüllt). Wenn Sie früher in Rente gehen möchten ist das grundsätzlich über die Altersrente für langjährig Versicherte schon ab 63 möglich, allerdings haben Sie in dem Fall einen Abschlag von 14,4% in der Rente. Sonderzahlungen sind möglich.

Was das konkret finanziell für Sie bedeutet kann allerdings nur in einem Beratungsgespräch ermittelt werden.

3 Antworten

Klugpuperam 27.11.2024 | 20:57
Der Jahrgang 1966/1967 geht erst mit 65 abschlagsfrei in Altersrente. Wenn mit 60 aufgehört wird zu arbeiten, dann bleibt da eine Lücke, die irgendwie überbrückt werden muss. Irgendwie muss man ja den Lebensunterhalt bestreiten und für Krankenversicherungsschutz sorgen. Grundsätzlich können auch freiwillige Beiträge zur Erfüllung der 45 Jahre beitragen. Ein Beratungstermin wird Klarheit bringen.
KSCam 27.11.2024 | 21:38
Ja aus heutiger Sicht geht das. Ob es dann als Privatier ab 62 bis zur abschlagsfreien Rente mit 65 ohne Verdienst geht, sehen Sie dann. Vielleicht rechnet es sich auch mit 63 und 14,4% Abschlag zu gehen? Oder es ist bis dahin alles anders geregelt als heute? In etwa 5-6 Jahren steht die Entscheidung an ob Sie mit 63 oder mit 65 in Rente gehen.
xyam 28.11.2024 | 13:16
Mit 60 können sie jedenfalls noch nicht in Rente ... sie können aber jederzeit aufhören zu arbeiten und freiwillige Beiträge einbezahlen, wenn sie möchten und nicht gleichzeitig pflichtversichert sind. Zur Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zählt diese Zeit aber nicht. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
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