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Experten-Antwort

Frühzeitige Rentenantragstellung

von Erwin26.05.2025 | 05:47
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8 Antworten
Sehr geehrtes Expertenteam, auf "rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung" ist zu o.g. top folgender Verweis zu finden: "Art. 45 VO (EG) Nr. 987/2009: Beantragung von Leistungen". Unter Absatz 3 "Grundsätze zur Verbindlichkeit des Antragsdatums" ist der Punkt 3.1.2 "Antragsdatum aus vorzeitig gestellten deutschen Altersrentenanträgen" m.E. der wesentliche hinsichtlich der Terminierung einer Antragstellung - und natürlich sind alle Voraussetzungen zu erfüllen... Das sollte doch auch für die deutschen Antragsteller gelten? Freue mich auf ihre fundierte Antwort. Mit freundlichem Gruß Erwin

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2025 | 06:52

Hallo Erwin,

 

aus Ihrem Chatbeitrag lässt sich leider keine konkrete Fragestellung erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Fliederam 26.05.2025 | 05:55
Was meinen Sie genau? Dass ein 12 Monate vor Eintritt bspw. der Regelaltersgrenze auch beim deutschen RV-Träger akzeptiert werden sollte? Dort steht nur, dass der deutsche Träger verpflichtet ist, den Antrag an den ausländischen Träger weiterzugeben. Das hat den Grund, dass es im Ausland andere Regelungen geben kann. Das heißt aber nicht, dass dort ein Antrag bereits so früh auch bearbeitet wird. Da das aber der Entscheidung des ausländischen Trägers obliegt, ist der Antrag eben weiterzugeben. In 12 Monaten kann sich noch so viel ändern, dass eine Antragsbearbeitung schlicht und ergreifend keinen Sinn macht. Um nur einige Beispiele zu nennen: Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit.
Fliederam 26.05.2025 | 06:14
Flieder schrieb

Was meinen Sie genau? Dass ein 12 Monate vor Eintritt bspw. der Regelaltersgrenze auch beim deutschen RV-Träger akzeptiert werden sollte?

Dort steht nur, dass der deutsche Träger verpflichtet ist, den Antrag an den ausländischen Träger weiterzugeben. Das hat den Grund, dass es im Ausland andere Regelungen geben kann. Das heißt aber nicht, dass dort ein Antrag bereits so früh auch bearbeitet wird. Da das aber der Entscheidung des ausländischen Trägers obliegt, ist der Antrag eben weiterzugeben.

In 12 Monaten kann sich noch so viel ändern, dass eine Antragsbearbeitung schlicht und ergreifend keinen Sinn macht. Um nur einige Beispiele zu nennen: Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit.

Und um das nochmal zu benennen: Das gilt sowohl für ausländische als auch für deutsche Antragsteller. Beispiel: Deutscher hat einige Jahre in NL gearbeitet, beantragt bei der dt. RV seine Altersrente. Deutscher Rentenantrag wird wegen zu früh gestellt abgelehnt, aber der Antrag wird an den niederländischen RV-Träger weitergegeben. Niederländer hat einige Jahre in DE gearbeitet, beantragt beim niederländischen RV-Träger seine Altersrente. Der Rentenantrag wird an den dt. RV-Träger weitergegeben und dort wegen zu früh gestellt abgelehnt. Was beim niederländischen Träger passiert, weiß ich nicht.
Erwinam 26.05.2025 | 07:21
Experte/in schrieb

Hallo Erwin,

 

aus Ihrem Chatbeitrag lässt sich leider keine konkrete Fragestellung erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Danke, dann frage ich anders und konkret: in welcher Richtlinie o.ä. ist schriftlich nachvollziehbar geregelt, zu welchem frühestmögliche Zeitpunkt für eine Renten-antragstellung bei der DRV möglich ist (Monate vor Rentenbeginn). Dass sich die Lebenssituation von jetzt auf gleich ändern kann ist ja wohl klar, gehe aber bei meiner Fragestellung davon aus, dass keine "Querschläge" erfolgen. Ich kenne lediglich "Empfehlungen" und dachte, das genannte EU-Recht gilt für alle. Mit freundlichem Gruß Erwin
eeeeam 26.05.2025 | 10:36
Siehe auch: deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Niederlande/verbindungsstelle-niederlande.html
Fliederam 26.05.2025 | 13:14
Erwin schrieb

Hallo Flieder,

danke für die Antwort.

Nachfrage: was bedeutet präzise "zu früh gestellt"???

Hier heißt es "mehr als 12 Monate vor dem deutschen Rentenbeginn": https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Wie die Verwaltungspraxis genau ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis, da ich nicht in dem konkreten Bereich tätig bin.
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