Hallo Erwin,
aus Ihrem Chatbeitrag lässt sich leider keine konkrete Fragestellung erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was meinen Sie genau? Dass ein 12 Monate vor Eintritt bspw. der Regelaltersgrenze auch beim deutschen RV-Träger akzeptiert werden sollte?
Dort steht nur, dass der deutsche Träger verpflichtet ist, den Antrag an den ausländischen Träger weiterzugeben. Das hat den Grund, dass es im Ausland andere Regelungen geben kann. Das heißt aber nicht, dass dort ein Antrag bereits so früh auch bearbeitet wird. Da das aber der Entscheidung des ausländischen Trägers obliegt, ist der Antrag eben weiterzugeben.
In 12 Monaten kann sich noch so viel ändern, dass eine Antragsbearbeitung schlicht und ergreifend keinen Sinn macht. Um nur einige Beispiele zu nennen: Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit.
Hallo Erwin,
aus Ihrem Chatbeitrag lässt sich leider keine konkrete Fragestellung erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und um das nochmal zu benennen: Das gilt sowohl für ausländische als auch für deutsche Antragsteller.
Beispiel:
Deutscher hat einige Jahre in NL gearbeitet, beantragt bei der dt. RV seine Altersrente. Deutscher Rentenantrag wird wegen zu früh gestellt abgelehnt, aber der Antrag wird an den niederländischen RV-Träger weitergegeben.
Niederländer hat einige Jahre in DE gearbeitet, beantragt beim niederländischen RV-Träger seine Altersrente. Der Rentenantrag wird an den dt. RV-Träger weitergegeben und dort wegen zu früh gestellt abgelehnt. Was beim niederländischen Träger passiert, weiß ich nicht.
Danke, dann frage ich anders und konkret:
in welcher Richtlinie o.ä. ist schriftlich nachvollziehbar geregelt, zu welchem frühestmögliche Zeitpunkt für eine Renten-antragstellung bei der DRV möglich ist (Monate vor Rentenbeginn). Dass sich die Lebenssituation von jetzt auf gleich ändern kann ist ja wohl klar, gehe aber bei meiner Fragestellung davon aus, dass keine "Querschläge" erfolgen.
Ich kenne lediglich "Empfehlungen" und dachte, das genannte EU-Recht gilt für alle.
Mit freundlichem Gruß
Erwin
Hallo Flieder,
danke für die Antwort.
Nachfrage: was bedeutet präzise "zu früh gestellt"???
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.