Guten Morgen Kimberly,
eine Ausbildung im Sinne des § 53 Sozialgesetzbuches VI (Vorzeitige Wartezeiterfüllung) liegt vor, wenn sachkundige Personen Versicherten Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, um deren Wissen und Können allgemein zu verbessern (zum Beispiel bei Schulausbildung) oder um sie zur Ausübung eines Berufes und der damit verbundenen sachgemäßen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben zu befähigen.
Ein Master-Abschluss ist auf jeden Fall eine Ausbildung.