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Frist Anmeldung EMR

von Unklar30.06.2020 | 08:45
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1 Antworten
Ich wohne im Ausland (Schweiz) und dort läuft gerade eine Prüfung auf Erwerbsminderungsrente. In Deutschland habe ich ebenfalls Rentenansprüche. Laut einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Schweiz ist es ausreichend, wenn ich mit für die Erwerbsminderungsrente in der Schweiz angemeldet habe. Diese melden mich dann auch bei der DRV in Deutschland an. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass die Schweizer erst dann das vornehmen, wenn die EMR in der Schweiz geklärt ist, was teilweise auch 2-3 Jahre dauern kann Wie lange besteht dann noch der Anspruch der EMR in Deutschland mit dem Anmeldedatum in der Schweiz?

1 Antworten

KSCam 30.06.2020 | 10:42
Auf jeden Fall würde das CH Antragsdatum auch als Antragsdatum in D zählen, selbst wenn die Kollegen der Schweizer IV Stellen die DRV erst nach 2-3 Jahren informieren sollten. Allerdings dauert es dann eben nochmals seine Zeit bis die DRV entscheiden kann. Es hindert Sie aber niemnand daran schon vorher (also beispielksweise gleich!) den Sachverhalt formlos an die DRV zu berichten. Ein kurzes Schreiben "ich habe am xx.xx.xxxx in der Schweiz die IV Rente beantragt und bitte auch in D um Prüfung ob ich Erwerbsminderungsrente erhalten kann" sollte doch problemlos zu schaffen sein, oder? Oder Sie machen den IV stellen entsprechend Druck- die sollen D sofort informieren. Und dann gilt es den Lauf der Dinge in beiden Ländern abzuwarten. PS: selbst wenn es in der Schweiz knapp 2 Jahre dauert ist es in der Praxis kein größeres Problem weil Arbeitnehmer in CH ja bis zu 2 Jahren Ihren Lohn (zu 80-100%) weiterbekommen.....der Lohn sollte also gesichert sein.
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