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Experten-Antwort

Frist bei verloren gegangenem Rentenbescheid

von WK17.10.2024 | 08:26
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7 Antworten

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Hallo, in der Übergangsphase von 100% Erwerbsminderungsrente zur Altersrente hat die DRV Bund einen Rentenbescheid Anfang Oktober erstellt, Rentenbeginn 01.11.24. Ich habe heute nachgefragt, wo der Bescheid bliebe, da er für Anfang Oktober angekündigt war. Angeblich fehlt die Hausnummer auf dem Bescheid, die Fachabteilung wurde durch die Hotlinemitarbeiterin aufgefordert, diesen nochmal nochmal herauszuschicken. Glücklicherweise soll die monatliche Renten-Überweisung wohl trotzdem laufen. Aber wie sieht es mit den Widerspruchsfristen aus? Üblicherweise habe ich 4 Wochen, wenn ich mich recht erinnere. Wenn/bis die DRV Ersatz schickt dürfte die Frist fast oder vollständig abgelaufen sein. Wegen der Komplexität des Bescheides brauche ich aber sicherlich etwas Zeit zur Prüfung. Wie wird das gehandhabt? Wann ist Fristbeginn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WK,

 

die Widerspruchsfrist beginnt am Tag nach der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides (§ 84 Abs. 1 SGG) und beträgt einen Monat. Ein Bescheid, der durch die Post per einfachen Brief übersandt wird, gilt als am 3. Tag nach der Absendung als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X). Wurde der Bescheid nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben (z. B. weil er nicht angekommen ist), kann auch die Widerspruchsfrist nicht beginnen. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass die Widerspruchsfrist erst mit Bekanntgabe/Eingang des neuen (also erneut versandten) Bescheids zu laufen beginnt.


 

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6 Antworten

WSam 17.10.2024 | 08:45
Wenn Sie so ein Pedant sind, dann halten Sie das Eingangsdatum des Bescheides bei Ihnen fest und es dürfte mit der dann davon ausgehenden Widerspruchsfrist keine Probleme geben. Sie können doch auch sofort nach Bescheideingang bei Ihnen Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Machen Sie es nicht komplizierter als es dann tatsächlich ist.
Ruhig Blut!am 17.10.2024 | 08:55
Bei einem Ablauf der Widerspruchsfrist können Sie doch die Begründung dafür einreichen (verspäteter Bescheideingang). Sollte es dann Probleme geben (eher unwahrscheinlich) können Sie sich immer noch Gedanken darüber machen, oder bei gravierenden Fehlern im Rentenbescheid (auch unwahrscheinlich) einen Antrag auf Neufeststellung der Rente stellen. Sie sehen, viel Lärm um Nichts.
Prüferam 17.10.2024 | 09:11
Wenn de Rentenbecheid so komplex ist, wollen Sie diesen dann selber prüfen? Wenn die Altersrente genau so hoch ausfällt wie die Erwerbsminderungsrente ist doch wahrscheinlich alles im grünen bereich, oder haben Sie nch Beginn der EM-Rente noch weitere Beitragszeiten erworben? Ich glaube Sie machen sich da zu viele Gedanken.
Locker machenam 17.10.2024 | 09:44
Bei Ihrem direkten Wechsel von der vollen EM-Rente in jede Altersrentenart gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Ihre Altersrente wird also bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als Ihre EM-Rente. Das ist doch scho mal gut. Wenn Sie nicht während Ihrer EM-Rentenzeit innerhalb der Zurechnungszeit recht hohe Rentenbeiräge gezahlt haben (was bei voller EM-Rente fast nicht möglich ist), dann wird Ihre Altersrente aber auch nicht höher ausfallen als Ihre EM-Rente, weil dann die Zurechnungszeit-EP fast immer höher sein werden. Aber das wissen Sie selber ja am besten. Sie sollten sich also entspannen.
WKam 17.10.2024 | 09:54
Zitat von Prüfer anzeigen
Ich will nicht selber prüfen, wenn's gravierende Abweichungen geben sollte. Die Rentenhöhe weiß ich ja eben nicht, wenn sie gleich hoch ist wie die EM wäre ja alles gut, habe aber noch keine Zahlung und wie gesagt keinen Bescheid. Und vor Ort kann ich nicht mehr mit den Beratern persönlich sprechen, da diese seit Covid keine persönlichen Termine mehr machen, im Gegensatz zur Agentur oder JobCenter z. B., die längst wieder aufgenommen haben... Aber ok mal sehen wann es endlich kommt...
Berateram 17.10.2024 | 12:39
Zitat von WK anzeigen
Es gibt doch Auskunfts- und Beratungsstellen die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf und auch in den Bescheid haben. Diese beraten nach Terminvereinbarung auch telefonisch. Auf diesem Wege können Sie dann auch noch Fragen, zu Ihrem hoffentlich bald vorliegenden Bescheid, klären. So etwas muss nicht vor Ort in Präsenz stattfinden.
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