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Experten-Antwort

Frist Entrichtung Pflichtbeiträge?

von Jimmy14.02.2012 | 15:29
2224 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hat im letzten Jahr den Arbeitgeber gewechselt. Bis einschl. Dezember 2011 hat sie (wenn auch mit einer Verspätung von 1 Woche) ihr Gehalt vom neuen, aktuellen Arbeitgeber bekommen. Nun verlangt der Arbeitgeber, dass sie ihre Steuerkarte vorlegt und hat deshalb bisher das Entgelt für Januar 2012 nicht abgerechnet/gezahlt. Frage 1: Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Entgeltabrechnung erfolgen, damit eine fristgerechte Zahlung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) der Sozialversicherungsbeiträge erfolgen kann - wie lautet die gesetzl. Grundlage? Kann evtl. auch später noch (etwa im März) die Abrechnung für Januar/Februar erfolgen? Hintergrund ist, dass meine Frau momentan keine gültigen Ausweispapiere hat, da diese abgelaufen sind und die alten beim Generalkonsulat (meine Frau hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit) einbehalten wurden, es jedoch aktuell noch ca. 6-8 Wochen dauert, bis sie die neuen erhält: Die Beantragung einer Lohnsteuerkarte bzw. einer (Ersatz-)Bescheinigung ist daher momentan nicht möglich. Frage 2 (wenn dies auch nicht Thema dieses Forums ist): Was will der Arbeitgeber genau haben? Wir hatten ihm im letzten Jahr doch die Steueridentifikationsnummer (und natürlich auch das Geburtsdatum) mitgteilt. Wir haben im Internet ("Finanztipp") den Hinweis gelesen, dass diese Information ausreichend sein sollte. Abgesehen davon hat der neue Arbeitgeber doch auch die Gehaltsabrechnungen vom Beschäftigungsbeginn an bis einschl. Dezember 2011 vorgenommen und lt. Abrechnung auch die Steuern und die SV-Beiträge abgeführt - vielleicht empfiehlt sich, eine Prüfung vornehmen zu lassen, ob die Steuern und die SV-Beiträge (gemäß der Gehaltsabrechnungen) auch wirklich abgeführt wurden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jimmy,

zu Ihren steuerrechtlichen Fragen kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.

Zu Ihren Bedenken bezüglich der rentenrechtlichen Lücke möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen. Eine rentenrechtliche Lücke würde natürlich dann entstehen, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge zahlt. Diese Gefahr besteht jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht. Pflichtbeiträge können gefordert und gezahlt werden, solange sie nicht verjährt sind. Grundsätzlich verjähren die Ansprüche auf Beiträge nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig werden die Beiträge dem Grunde nach mit der Erbringung Arbeitsleistung. Die Fälligkeit ist nicht vom Zeitpunkt der Abrechnung der Arbeitsentgelte abhängig. Folglich können Pflichtbeiträge aus 1/2012 bis zum 31.12.2016 gefordert werden. Sollte es fortlaufend Probleme mit der Beitragszahlung geben, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse Ihrer Frau. Die Krankenkasse ist zuständig für die Erhebung der Beiträge.

Aus dem Versicherungsverlauf Ihrer Frau können Sie entnehmen, ob bislang die Beiträge ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Hierzu kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Auskunft geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 14.02.2012 | 19:13
Zitat von Jimmy anzeigenausblenden
Hallo Jimmy, wegen nicht mehr erstellter Steuerkarten/Weitergeltung der alten Steuermerkmale: https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php Fälligkeit von SV-Beiträgen, im Klartext z. B. hier: http://www.ikk-suedwest.de/arbeitgeber/sozialversicherung-im-bet… Im Gesetz ...SGB 4 (?), irgendwo im hinteren Teil ? Ansprechpartner für Sie: - Finanzamt, wegen der vermeintlichen Steuerkarte, - die Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrages Die reine Meldung der sozialversicherungspflichtigen Entgelte - zur Erfassung der Zeiten im Rentenkonto Ihrer Frau - hat allerdings noch Zeit bis in den April. Gruß w.
Uuuuuuuuuuuuuuuuuuupsam 14.02.2012 | 21:11
Zitat von Jimmy anzeigenausblenden
Nach meiner Kenntnis gelten die alten Steuerkarten bzw. entsprechenden Bescheinigungen weiterhin. Wenn Ihre Frau jedoch die Legalität des Aufenthalts bzw. die Arbeitsberechtigung in Deutschland aktuell nicht nachweisen kann, könnte hier die Ursache für die zögerliche Haltung des Arbeitgebers liegen. Möglicherweise befürchtet der Arbeitgeber durch die seitens Ihrer Frau versäumte rechtzeitige Vorlage der entsprechenden Nachweise gegen ein Beschäftigungsverbot zu verstoßen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte Ihnen Gewissheit über die Gründe geben können. Bezüglich der rechtzeitigen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist Ihr Ansprechpartner die Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Jimmyam 15.02.2012 | 07:52
Vielen Dank für die Antworten. Das Beschäftigungsverhältnis hat im September 2011 begonnen. Die Steuerkarte 2010 hatten wir dem Arbeitgeber vorgelegt. Ebenso den damals noch gültigen Paß mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (meine Frau ist EU-Bürgerin) sowie die Mitteilung über die Steueridentifikationsnummer und den Sozialversicherungsausweis. Warum bis 12/2011 ein Steuer- und SV-Abzug erfolgen konnte und nun ab Januar 2012 nicht mehr, können meine Frau und ich nicht nachvollziehen. Nun war die Sorge auch die, dass durch die nun verspätete Gehaltsabrechnung eine Lücke im Konto der RV entstehen könnte und wissen nicht, was der Arbeitgeber bzw. dessen Steuerbüro genau will. Dies können die komischerweise leider selbst nicht präzise benennen. Sie verweigern jedoch die Gehaltszahlung ab Januar, da keine aktuelle Steuerkarte vorliegt, sie würden bereits seit 20 Jahren Gehälter abrechnen und würden schließlich besser wissen, dass man eine aktuelle Bescheinigung der Steuerklasse für das neue Jahr bräuchte.
Jimmyam 15.02.2012 | 15:17
Danke für die Antwort. Werde nochmal abwarten, dann aber auf jeden Fall bei der Krankenkasse nachfragen. Bezüglich der Bescheinigung, die das Steuerbüro haben will müssen wir leider ebenso noch abwarten, da wir alles, was wir vorlegen konnten, vorgelegt haben - es gibt halt seit 2010 keine neuen Steuerkarten, auch wenn dies die Dame beim Steuerberatungsbüro offensichtlich anders sieht.
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