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Frist für Kontenklärung versäumt

von pstuetz12.06.2007 | 22:08
8388 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, nachdem ich jährlich im Rahmen der "Renteninformation" über meinn Kontostand informiert wurde, wollte ich diesen mal auf Vordermann bringen und meine Ausbildungszeit (Schule und Studium) nachtregen lassen. In einem Telefonat mit der BFA wurde mir dann mitgeteilt, daß man dies jetzt schon tun könnte, spätestens jedoch eben bis zum Rentenantrag erledigt haben müßte. Jedefalls würde man mir einen "Antrag auf Kontenklärung" zuschicken. Der Antrag kam dann auch prompt. Nun, wie das eben so ist wenn mann noch 30 Jahre bis zur Rente hat, blieb dieser Antrag bei mir dann natürlich liegen umd geriet in Vergessenheit. Dies war vor 3 Jahren. Im Gespräch wurde ich nun aktuell auf eine Frist von 6 Monaten für die Einreichung des Antrages aufmerksam gemacht, über die ich mir damals überhaupt nicht bewußt war. Ich habe bisher auch keine Mahnung oder ähnliches erhalten. Die Recherche zu dem Thema im Forum läßt mich vermuten, daß ich diese "Kontenklärung" nach wie vor noch durchführen kann. Könnte dies bitte jemand bestätigen. Was wäre ansonsten tun?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Echo ist zuzustimmen, es gibt keine Fristen.

4 Antworten

Echoam 12.06.2007 | 22:55
Für eine Kontenklärung gibt es keine Fristen!!! Sie können den Antrag immer und jeder Zeit einreichen.
Amadéam 12.06.2007 | 23:35
Schauen Sie bitte diesen Beitrag an: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Nanaam 13.06.2007 | 10:01
Wenn Sie Ihr Konto nun auffrischen wollen gehen Sie zu einer Beratungsstelle oder auch zu Ihrer Ortsbehörde ( Rathaus ) und stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung. Liebe Grüße Nana
lotscheram 13.06.2007 | 10:23
Wenn es nur um die Ergänzung schulischer und oder beruflicher Ausbildungszeiten geht, wäre nur das Formular ..V410.. auszufüllen. Zu erhalten über: "www.deutsche Rentenversicherung.de" Dort in Gesamtübersicht .."V -Formulare".. klicken und da auf .."Fragebogen für Anrechnungszeiten" (V410). Können Sie sofort downloaden
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