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Experten-Antwort

Frist für Zwischenmitteilung erneute Arztauskunft? LTA-Antrag

von tomtom02.01.2012 | 13:43
2140 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mir wurde zuerst ein LTA-Antrag abgelehnt. Einspruch über VDK. Nun habe ich einen Zwischenmitteilung vom Rententräger erhalten. Soll ärztlichen Betricht vom Psychologen einholen. Also Formular überbringen ausfüllen lassen und zurückschicken. Meine Frage: Wie lange kann ich mir hier Zeit lassen? Ich muß die Tage wieder in die Klinik. Möchte nichts falsch machen. Danke tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tomtom,

bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, wie lang die Frist zur Einreichung der Arztauskunft ist. Sie können dann auch gleich mitteilen, dass Sie wieder in eine Klinik gehen und sich die Einreichung der Arztauskunft ansonsten verzögern würde.

So können unnötige Erinnerungen, Mißverständnisse etc. vermieden werden.

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4 Antworten

Krämersam 02.01.2012 | 16:23
Das von der RV angeforderte Befundberichte möglichst schnell vom behandelndem Arzt ausgefüllt werden sollten ist doch klar und eine schnelle Abwicklung dürfte ja wohl auch in ihrem Intresse sein. Ich würde darum z.b. das Formular jetzt noch VOR dem Klinikaufenthalt beim Psychologen mit der Bitte um Ausfüllung abgeben oder ihm per Post zusenden und um DIREKTE Zusendung des ausgefüllten Formulares an die RV -Träger bitten. Das ausgefüllte Formular muss ja nun nicht zwangsläufig wieder von ihnen abgeholt und dann erst zur RV geschickt werden . An eine Kopie davon kommt man ja später noch dran, falls Sie das wünschen.
Schadeam 02.01.2012 | 19:21
Auch ich verstehe die Fragestellung eigentlich nicht. Sie kämpfen um eine LTA wollen sich aber Zeit lassen Unterlagen beizubringen. Je länger Sie zögern um so länger dauert es bis es zur Entscheidung kommt.
Krämersam 02.01.2012 | 19:47
Die Fragestellung ist auch für mich eigentlich unverständlich. Hier wird ein Problem " gemacht " , was gar keins ist... Zumal der Weg der Befundberichtanforderung über den Antragsteller selbst ja auch nun nicht immer erfolgt, sondern normalerweise das Befundberichtsformular sowieso direkt von der RV an den Arzt geschickt wird. Der Antragsteller an sich erfährt davon also meistens ja gar nichts. In meinem Rentenverfahren hatte ich aber auch beide Varianten. Also offentsichlicht handhabt der selbe RV-Träger das auch mal unterschiedlich. Natürlich ist es toll wenn man das ausgefüllte Formular vom Arzt selber abholt und man sich dann gleich eine Kopie davon macht. Aber dies ist eben nicht immer möglich bzw. eben auch nicht üblich.
Anaam 03.01.2012 | 21:06
Ich würde es per post machen und gleich um eine Kopie bitten. Aber wenn Sie "die Tage" in eine klinik gehen, wird vermutlich ohnehin deren Entlassungsbericht abgewartet.
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