Hallo Susanne,
die Zusage zur Mutter-Kind-Rehabilitation hatten Sie von Ihrer Beihilfestelle erhalten. Beihilfeangelegenheit unterfallen Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht jedoch der Sozialgerichtsbarkeit. Inwieweit Verwaltungsgerichte Entscheidungen von Sozialgerichten folgen, kann hier nicht beurteilt werden.