Die Berufskrankheit sollten Sie umgehend Ihrem Unfallversicherungsträger melden und dort auch entsprechende Leistungen beantragen. Die Leistung aus der Unfallversicherung wird grundsätzlich auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, wenn die Summe beider Renten einen bestimmten Grenzbetrag übersteigt. Gerne können Sie auch jederzeit Ihren Sachbearbeiter anrufen und Fragen stellen!