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Fristen

von Lydia19.01.2007 | 13:24
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3 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag zusammen, Ich habe da eine Frage zur Fristen. Nun heisst es 1 Monat nach Zustellung. Ich aber erhalte Briefe der DRV geschrieben z.B. am 27.12 und der Posteingang bei mir war der 4.1. und ich war zuhause in der Zeit. Briefumschläge sind frankiert ohne Datum... Wie kann ich "beweisen" dass der Brief erst eine Woche später eingetroffen ist. dann nämlich habe ich nur drei Wochen Zeit. Ich denke so lange Postlaufzeiten sind sehr lange zwei drei Tage kann ich verstehen. Zählt wirklich der Posteingang bei mir? Lydia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Die Bekanntgabe erfolgt mit Zugang, wobei ein Brief im Inland am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen gilt. Um die Frist zu wahren, haben Sie die Möglichkeit den Widerspruch einzulegen und ggf. eine Begründung nachzureichen (z.B. wenn noch Unterlagen fehlen etc.).

Dies sollten Sie im Widerspruch angeben und dem auch zeitnah nachkommen.

2 Antworten

Lydiaam 19.01.2007 | 19:53
danke für die Antwort, aber ich finde es sehr traurig, dass sämtliche schreiben auch die Eingangsbestätigungen eine Postlaufzeit von einer Woche haben man sieht es ja Schreiben vom und dann wann ich den Brief in den Händen halte und ich bin jeden Tag mehrmals am Briefkasten..... Lydia
theo zam 20.01.2007 | 00:01
Man muß immer genau hinschauen, denn die Wege deutscher Beamten sind oft seltsam. Mir liegen z.B. 2 Hinterlegungsbestätigungen von Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein vor, die eine aus Lübeck, die andere aus Kiel, die aber die eine fast 4, die andere 2 Wochen nach dem Datum des Schriftsatzes überhaupt erst zur Post gegeben wurden, und zwar beide laut Poststempel seltsamerweise in Kassel ....
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